In Deutschland zahlt man diese Kopierabgaben auf jedes Gerät, mit dem, sowie jedes Medium, auf das kopiert werden kann. Das umfasst neben Rohlingen, Brennern, Festplatten, Fotokopierern, Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten seit Januar 2011 auch Smartphones. Weil wir das bislang nicht wussten, geben wir diese überraschende Information an euch weiter.
Im Einzelnen zahlt man 36 Euro für jedes Smartphone ab einer internen Speichergröße von 8 GB. Für Geräte mit weniger Speicher zahlt man nur 16 Euro, Handys ohne Touchscreen werden mit 12 Euro belastet.
Setzt man diese Abgaben in Relation zu der Zahl von 11,8 Millionen verkauften Smartphones in Deutschland im Jahr 2011, kommt dabei ein erquickendes Sümmchen raus. Ein Teil davon wird natürlich auch für die bürokratische Infrastruktur verwendet: Die Gelder werden nämlich zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) überwiesen und gehen von dort aus an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sowie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) – vier Instanzen, deren Aufgabe in erster Linie darus besteht, Gelder einzunehmen und zu verteilen.
Bleibt nur noch eine Frage: Wenn man schon beim Smartphone-Kauf so viel an die GEMA zahlt, warum kann man dann nicht wenigstens auch YouTube-Videos auf seinem Gerät schauen, die in Deutschland gesperrt sind?
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