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Thread: Volle Dröhnung vergütungspflichtig, nicht aber Hintergrundmusik!

  1. #1
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    Volle Dröhnung vergütungspflichtig, nicht aber Hintergrundmusik!

    Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vergütungspflicht von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen. Müssen in Zukunft auch andere Unternehmen keine GEMA-Gebühren mehr zahlen?

    Wer Musik komponiert, Texte schreibt oder Filme dreht, hat ein gesetzlich eingeräumtes Recht auf Vergütung, wenn die Werke nicht nur im privaten Kreis, sondern öffentlich wiedergegeben werden. Weil Komponisten, Journalisten und ausübende Künstler nicht persönlich überall gleichzeitig feststellen können, in welchem öffentlich zugänglichen Raum gerade ein Radio, Fernseher oder CD-Player eingeschaltet ist und ob auch ihre Komposition oder ihr Wortbeitrag gerade dann übertragen werden, haben sie sich zu Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen, die in ihrem Auftrage die Kontrolle flächendeckend vornehmen. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, in der die Musikurheber und -Verleger zusammengeschlossen sind. Neben der GEMA gibt es 11 weitere Verwertungsgesellschaften, etwa die VG Wort für Autoren und Verlage oder die GVL für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Die ertragstärkste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA. Ihre Einnahmen betrugen im Jahre 2011 825,5 Mio. Euro.
    Wenn Musikstücke öffentlich wahrnehmbar gemacht werden, fordert die GEMA Gebühren, die sich nach der Fläche eines Geschäftsbetriebes oder der Größe eines Fernsehbildschirmes für das Public Viewing richten. Der Einzelhandel, Friseursalons, Fitness- und Sportstudios sowie Arztpraxen mit Hintergrundmusik, aber auch Hotels mit Radio- und Fernsehgeräten in den Gästezimmern oder Gaststätten, in den Musik als MP3, von CDs oder ähnlichem abgespielt wird, sind es daher gewohnt, regelmäßige Zahlungen an die GEMA zu leisten. Dies kann sich jetzt ändern, da die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg - weise wie sie von Berufswegen sind - erkannt haben, dass ein Patient nicht zum Zahnarzt geht, um dort Musik zu genießen, und eine Wiedergabe von Musik nicht zur Zahnbehandlung gehört.
    Spoiler EuGH-Entscheidung:
    Die SCF, die italienische Schwestergesellschaft der GEMA, hatte den Zahnarzt Del Corso verklagt, weil er in seiner Zahnarztpraxis in Turin Hintergrundmusik gespielt, sich aber geweigert hatte, eine Vergütung zu entrichten. Das Tribunale di Torino wies die Klage der SCF mit der Begründung ab, dass im vorliegenden Fall eine öffentliche Wiedergabe ausgeschlossen sei, da die in der Zahnarztpraxis verbreitete Musik keinen Einfluss auf die Wahl des Zahnarztes durch den Patienten habe, die Zahnarztpraxis privat sei und daher keinem öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Ort gleichgestellt werden könne. Auch stellten die Patienten kein unbestimmtes Publikum dar, sondern seien einzeln bestimmbar und hätten üblicherweise nur Zugang zu der Praxis aufgrund vorheriger Terminabsprache. Die SCF legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Auch das Berufungsgericht war der Ansicht, es bestünden Zweifel, ob die Wiedergabe von Musik in Zahnarztpraxen vom Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" erfasst werde und hat deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen. Den Europäischen Gerichtshof deshalb, weil der Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" durch zwei EU-Richtlinien europaweit vereinheitlicht wurde.[2] Der Europäische Gerichtshof folgte den italienischen Gerichten und legte den Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" dahin aus, dass er nicht die kostenlose Wiedergabe von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis für die Patienten betrifft, die unabhängig von ihrem Willen in den Genuss dieser Wiedergabe kommen. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für eine Verwertungsgesellschaft keinen Anspruch auf Vergütung. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt die Hintergrundmusik bewusst auch für seine Patienten spielt, da die Zusammensetzung seiner Patienten weitgehend stabil und der Kreis der gleichzeitig in der Praxis anwesenden Patienten im Allgemeinen sehr begrenzt ist. Die Patienten suchten auch abwechselnd die Praxisräume auf. Sie sind in aller Regel auch nicht Hörer derselben Musikwerke, insbesondere wenn diese über Rundfunk verbreitet werden.


    Quelle: Volle Dröhnung vergütungspflichtig, nicht aber Hintergrundmusik! | Telepolis

    Ein gutes Urteil, wenn es auch einen Kaugummiparagraphen ähnelt denn wo und wie ist die Grenze zwischen "Volle Dröhnung und Hintergrundmusik" jeder definiert das doch ein wenig anders .
    Aber egal hauptsache erstmal der Gema einen Zahn gezogen und ihre Vormachtstellung etwas aufgeweicht, nun hoffe ich das dass erst der Anfang war und viele andere ähnliche Unternehmen/Praxen oder was auch immer sich an diesem Urteil ein Beispiel nehmen und es immer weiter ein Stück aufbohren um so zumindest der Gema die Grenzen auf zu zeigen...

    mfg

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    Unabhängig von der Tatsache, das auch ich der GEMA eine solche Packung aus dem tiefsten Innern meines Herzens gönne:

    Mich würd ja mal brennend interessieren, von welcher Summe wir hier eigentlich sprechen. Ich befürchte nämlich fast, das der Zahnarzt 2,80 € oder sowas in der Art hätte zahlen müssen . . . was das ganze mal wieder zur Beschäftgungstherapie für Anwälte und Richter abwerten würde.
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  3. #3
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    Mich würd ja mal brennend interessieren, von welcher Summe wir hier eigentlich sprechen. Ich befürchte nämlich fast, das der Zahnarzt 2,80 € oder sowas in der Art hätte zahlen müssen . . . was das ganze mal wieder zur Beschäftgungstherapie für Anwälte und Richter abwerten würde.
    bitte schön, die Gema Gebühren,

    Tarifübersicht 2012

    Für Einzelhandelsgeschäfte, Arztpraxen, Friseurbetriebe u. Ä.
    Tarifauszug für die Wiedergabe von Hintergrundmusik


    Quelle: https://www.gema.de/fileadmin/user_u...nzelhandel.pdf

    mfg
    Last edited by Snitlev; 12.04.12 at 15:06.

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  4. #4

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    Junge, Junge, die Verbrecher greifen den Leuten aber mit beiden Händen in die Tasche.

    Der Brüller ist ja wohl die zweite Seite . . . Gebühren für Veranstaltungen mit Live-Musik? Ich geh doch mal davon aus, das die dort auftretenden Künstler auch bezahlt werden - mit welchem Recht will denn dann die GEMA, die ja eigentlich stellvertretend für solche Künstler tätig sein sollte, obendrauf noch Gebühren fordern?
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    LongbowArcher (13.04.12)

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    Quote Originally Posted by mabuse View Post
    Unabhängig von der Tatsache, das auch ich der GEMA eine solche Packung aus dem tiefsten Innern meines Herzens gönne:

    Mich würd ja mal brennend interessieren, von welcher Summe wir hier eigentlich sprechen. Ich befürchte nämlich fast, das der Zahnarzt 2,80 € oder sowas in der Art hätte zahlen müssen . . . was das ganze mal wieder zur Beschäftgungstherapie für Anwälte und Richter abwerten würde.
    Auf der einen Seite gebe ich dir in Bezug auf die Beschäftigungstherapie recht. Auf der anderen Seite hat der Zahnarzt stellvertretend ja ein Urteil erreicht, dass auch für viele andere gelten wird. So summiert sich der Betrag von 2,80 € doch erheblich.
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  7. #6

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    Darum hatte ich nach Zahlen gefragt.

    Schau dir die Liste mal an, es geht nicht um 2,80 €, sondern so um 200-300 pro Jahr. Und wenn ich die Liste richtig interpretiere, auch noch additiv, also Musik von CD im Wartezimmer plus ab und zu mal Radio im Wartezimmer plus Musik in der Telefonanlage macht dann gleich 600 oder 800 € im Jahr.

    Das ist schon ziemlich dreist.
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  8. #7
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    Und davon kann die Gema sehr gut leben, im Vorstand verdient man mal eben 380.000 €/Jahr, siehe:

    Berthold Seliger verglich unlängst für die Berliner Zeitung Einkommen von Funktionären und Musikern und stellte dabei fest, dass Harald Heker, der Vorstandschef der Gema, 380.000 Euro im Jahr ausbezahlt bekommt, während es ein Musiker unter 30 durchschnittlich auf ein Jahreseinkommen von gerade einmal 8.909 Euro bringt.
    In Deutschland kassieren die Verwertungsgesellschaft Gema und die mit ihr ausgesprochen undurchsichtig verwobene ZPÜ unter anderem für Leermedien, elektronische Geräte, Veranstaltungen und Kindergärten viel Geld. Dieses Geld fließt aber nicht nur an Komponisten, Texter und Musiker, sondern zu großen Teilen auch an Musikverlage, die zu Konzernen gehören und keine Urheber sind, sowie an die Gema selbst, die einen aufwendigen bürokratischen Apparat unterhält und ihren Funktionären hohe Gehälter auszahlt.
    Quelle: Belgische Gema kassiert für Händetrockner und Lebensmittel | Telepolis

    Übrings ist da auch noch sehr viel Spielraum nach oben was die Verdienstmöglichkeiten angeht gerade im Handy-Bereich, siehe:

    Smartphone-Abgabe: 36 Euro für jedes Gerät gehen an GEMA und Co.


    In Deutschland zahlt man diese Kopierabgaben auf jedes Gerät, mit dem, sowie jedes Medium, auf das kopiert werden kann. Das umfasst neben Rohlingen, Brennern, Festplatten, Fotokopierern, Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten seit Januar 2011 auch Smartphones. Weil wir das bislang nicht wussten, geben wir diese überraschende Information an euch weiter.
    Im Einzelnen zahlt man 36 Euro für jedes Smartphone ab einer internen Speichergröße von 8 GB. Für Geräte mit weniger Speicher zahlt man nur 16 Euro, Handys ohne Touchscreen werden mit 12 Euro belastet.
    Setzt man diese Abgaben in Relation zu der Zahl von 11,8 Millionen verkauften Smartphones in Deutschland im Jahr 2011, kommt dabei ein erquickendes Sümmchen raus. Ein Teil davon wird natürlich auch für die bürokratische Infrastruktur verwendet: Die Gelder werden nämlich zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) überwiesen und gehen von dort aus an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sowie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) – vier Instanzen, deren Aufgabe in erster Linie darus besteht, Gelder einzunehmen und zu verteilen.
    Bleibt nur noch eine Frage: Wenn man schon beim Smartphone-Kauf so viel an die GEMA zahlt, warum kann man dann nicht wenigstens auch YouTube-Videos auf seinem Gerät schauen, die in Deutschland gesperrt sind?
    Quelle: http://www.androidnext.de/news/smart...n-gema-und-co/



    mfg
    Last edited by Snitlev; 13.04.12 at 14:44. Reason: news

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