Das in Deutschland geltende Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar.

Das in Deutschland geltende Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil. Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes aus Leipzig ab, der wegen sexueller Beziehungen mit seiner Schwester verurteilt worden war.
Der Fall des Geschwisterpaares hatte vor einigen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Kläger Patrick S. war mit drei Jahren in ein Kinderheim gekommen und anschließend in einer Adoptivfamilie aufgewachsen. Erst mit 24 Jahren lernte er seine acht Jahre jüngere Schwester kennen. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Das Paar lebte mehrere Jahre zusammen und bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder.
Patrick S. wurde wegen "Beischlafs mit Verwandten" mehrfach verurteilt und war gut drei Jahre in Haft. Er zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Februar 2008 abwies. Die Verfahren gegen die Schwester, die leicht geistig behindert ist, wurden eingestellt. Im Zuge des Strafverfahrens trennte sich das Paar, drei Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht, die jüngste Tochter lebt bei der Mutter. Patrick S. wirft der deutschen Justiz vor, sie habe seine Familie zerstört. Er verlangte von Deutschland eine Entschädigung von 36.000 Euro.
Quelle: Menschenrechtsgericht billigt deutsches Inzestverbot | STERN.DE

Alles andere hätte mich auch wirklich stark zweifeln lassen, es ist zwar noch nicht rechtskräftig aber ich bezweifel das der Kläger nochmals in Berufung gehen wird da realistich gesehen die Chancen auf Erfolg "Pro Inzest" bei Null liegen.

Man darf sich garnicht ausmalen wenn die Richter anders entschieden hätten, nicht das es mir scheißegal wäre wer mit wem, aber die Konzequenzen daraus für die gezeugten Kinder halte ich für fatal, moralisch, absolut verwerflich und unverantwortlich...

mfg