Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), keine Hartz-IV-Leistungen an Zuwanderer zu zahlen, die aus einem der 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 kommen, sorgt für Aufregung. Zu den Staaten zählen auch Griechenland, Portugal und Spanien. Bei SPD, Grünen und Wohlfahrtsverbänden stößt die Anweisung auf scharfe Kritik. Sie sehen in dem Vorgang eine "einseitige Kündigung der europäischen Solidarität". Das Bundesarbeitsministerium weist die Vorbehalte zurück: "Als Fachkräfte brauchen wir qualifizierte Zuwanderer, die hier arbeiten und ihren Beitrag leisten", sagte Ministeriumssprecher Jens Flosdorff. "Willkommenskultur bedeutet nicht die Einladung zur Einwanderung in die Sozialsysteme."
Die "Frankfurter Rundschau" hatte berichtet, die schwarz-gelbe Bundesregierung wolle angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern den Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschweren. Dies bestreitet Flosdorff. Nach seinen Worten handelt es sich bei dem Vorgang um eine notwendige Rechtsangleichung. "Die rechtliche Ungleichbehandlung von EU-Bürgern hätte europarechtliche Probleme gebracht", erklärt Flosdorff. Die gebe es nun nicht mehr. Arbeitsuchende EU-Ausländer hätten im Heimatland ohnehin die Möglichkeit, über die Zentrale Auslandsvermittlung der BA "die Fühler nach einem Arbeitsplatz in Deutschland auszustrecken".
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