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Thread: Razzia gegen Megaupload: FBI lässt Kim Schmitz verhaften

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    Razzia gegen Megaupload: FBI lässt Kim Schmitz verhaften

    Die US-Bundespolizei FBI hat in Zusammenarbeit mit den Behörden in Deutschland, Neuseeland und weiteren Ländern zum Schlag gegen den Sharehoster Megaupload ausgeholt. Wie das US-Justizministerium und das FBI am Donnerstagabend deutscher Zeit mitteilten, wurden Schmitz und drei andere Beschuldigte am Donnerstag in Auckland (Neuseeland) verhaftet. Drei weitere Personen werden noch mit Haftbefehl gesucht.

    Den Beschuldigten um den 37-Jährigen Schmitz, der sich jetzt "Kim Dotcom" nennt, wird vorgeworfen, als Betreiber des Sharehosters Megaupload, der Streamingplattform Megavideo und weiterer Websites für "massive weltweite Urheberrechtsverletzungen" verantwortlich zu sein. Die US-Behörden sprechen von einem "internationalen organisierten kriminellen Unternehmen". Die Beschuldigten sollen damit insgesamt rund 175 Millionen US-Dollar umgesetzt haben. Den Schaden für die Rechteinhaber beziffert das US-Justizministerium auf über 500 Millionen US-Dollar.
    Der Sharehoster Megaupload und die Schwester-Site Megavideo sind derzeit nicht zu erreichen. Ein US-Bundesgericht hat die Beschlagnahmung der Domains sowie weiterer 16 Adressen angeordnet. Die Behörden vollstreckten den Angaben zufolge 20 Durchsuchungsbefehle in den USA und acht weiteren Staaten. Dabei seien Server und anderes Firmeneigentum im Wert von rund 50 Millionen US-Dollar in den USA, den Niederlanden und Kanada beschlagnahmt worden, teilte das US-Justizministerium weiter mit.
    Quelle: heise online | Razzia gegen Megaupload: FBI lässt Kim Schmitz verhaften

    only english



    Bei der konzertierten Aktion gegen Megaupload, an der auch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt war, wurden neben Schmitz auch die Deutschen Finn B. und Matthias O. sowie der Niederländer Bram van der K. festgenommen. Alle drei hielten sich zusammen mit dem Hauptbeschuldigten in Auckland auf. An der "kriminellen Verschwörung zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen" waren nach Ansicht der unter Präsident Obamas Justizminister Eric Holder gegründeten IP Task Force überdies der deutsche Geschäftsmann Sven E., der estnische Programmierer Andrus N. sowie der der slowakische Grafiker Julius B. beteiligt.
    Schmitz und die sechs anderen Männer sollen der Pressemeldung des US-Justizministeriums zufolge auf Megaupload.com das Hochladen von aktuellen Kinofilmen und anderem nicht lizenziertem Material angeblich dadurch gefördert haben, dass sie Nutzer dafür bezahlten, was von den Beschuldigten bestritten wird. Ein Indiz dafür, dass die Site nicht in erster Linie als privater Online-Spind gedacht war, sieht man in Washington darin, dass nicht regelmäßig heruntergeladene Inhalte nach einiger Zeit gelöscht wurden. Außerdem soll Megaupload geschützte Inhalte nicht in seiner Download-Hitparade aufgeführt und absichtlich keine Suchfunktion angeboten haben, um Rechtsverletzungen zu verschleiern. Dafür warb man bei Werbekunden angeblich mit 50 Millionen Visits täglich und 150 Millionen registrierten Benutzern. Kurz bevor die Domain offline ging, hatte Megaupload eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt, die Vorwürfe der US-Behörden seien "grotesk überzogen" und der Löwenanteil des Traffics nicht rechtsverletzend.
    Quelle: Megaupload vom Netz | Telepolis


    Die Details der Klageschrift zeigen, dass die Ermittler sehr genaue Einblicke in die Geschäftstätigkeit des weltweiten Firmengeflechts (Hongkong, Philippinen, Singapur, Shanghai, Neuseeland) um Megaupload haben. Die Ermittler hatten Zugriff auf den E-Mail-Verkehr der Angeklagten, sie kennen die Inhaber von Firmen auf den British Virgin Islands und können Geldbewegungen nachvollziehen. Sie wissen sogar, dass einer der Angeklagten eine "Predator"-Statue besaß und kennen die Seriennummern von Kameras aus dem Besitz der Megaupload-Macher.
    Doch was noch wichtiger ist, sind die Zahlen aus der Klageschrift. Sie veranschaulichen, wie groß und beliebt das Angebot des Filehosters Megaupload war:

    • Das Firmengeflecht soll 25 Petabyte Speicherplatz bei einem US-Internetprovider gemietet haben, um die von Nutzern hochgeladenen Daten zum Download bereitzuhalten.


    • Allein in Nordamerika sollen 1000 Server exklusiv für die Web-Angebote angemietet worden sein.


    • Allein der Finanzdienstleister Paypal soll innerhalb von fünf Jahren mehr als 110 Millionen Dollar an Zahlungen an das Firmengeflecht abgewickelt haben. Dabei soll es sich vor allem um Abo-Gebühren von Nutzern handeln, die erweiterten Zugriff auf den Datenfundus auf den Mega-Servern haben wollten. Insgesamt sollen die Mega-Macher laut Anklage 150 Millionen Dollar an Abo-Gebühren und 25 Millionen Dollar an Werbegeldern eingenommen haben.


    • 65 Millionen Dollar soll das Firmengeflecht seit 2006 an Internetprovider gezahlt haben - die heruntergeladenen Datenmengen waren enorm. Kein Wunder: 50 Millionen Menschen nutzten laut Eigenwerbung täglich Megaupload.

    Quelle: Kostenlose Filmdownloads: Anklage belastet Megaupload-Macher schwer - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

    Die Klageschrift wirft den Mega-Machern hingegen vor, dass sie sich immer im Klaren darüber waren, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer auf die Angebote zurückgreife und für Premiumdienste zahle, um Zugriff auf Raubkopien von Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und aktueller Software zu erlangen.

    Als Belege dafür führt die Anklage unter anderem an:


    • Beschwerden über Raubkopien im Megaupload-Angebot führten laut Klageschrift nicht dazu, dass die Inhalte entfernt wurden. Tatsächlich sei nur der jeweils konkret beanstandete Link deaktiviert worden, obwohl eine Vielzahl unterschiedlicher Verweise zu derselben Datei geführt hätte. Die Megaupload-Datenbank sei so angelegt worden, dass eine Signatur jeder hochgeladenen Datei erstellt wurde, um Duplikate zu verhindern.


    • In mehreren Fällen sollen die Beschuldigten selbst Raubkopien von Filmen oder Musikalben hochgeladen haben.


    • In E-Mails diskutieren die Beschuldigten über Nutzerbeschwerden, dass Ton und Bild in einigen Raubkopien von US-Fernsehserien nicht übereinstimmen. Die Reaktion aus dem Mega-Management auf diese Nutzerklagen laut Klageschrift: "Wir müssen das so schnell es geht lösen!"


    • In mehreren E-Mails diskutierten die Mega-Manager laut Anklage, wie man der Beschlagnahmung von Domainnamen wegen Urheberrechtsverletzungen entgehen könne: "Sollen wir nach Kanada oder sogar Hongkong wechseln?"


    • Das Mega-Firmengeflecht soll "mehrere Millionen Dollar" an Personen gezahlt haben, die bestimmte Inhalte hochgeladen haben.


    • Das Firmengeflecht soll zeitweise Geldprämien an Nutzer gezahlt haben, die Links auf Raubkopie-Suchseiten platzierten. Aus E-Mails der Beschuldigten geht der Klageschrift zufolge hervor, dass man sich klar darüber war, dass ein Großteil der Zugriffe auf die Seite von Raubkopie-Verzeichnissen kam.


    Quelle: Kostenlose Filmdownloads: Anklage belastet Megaupload-Macher schwer - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

    Für mich war es nach der Aktion mit Kino.to [ http://www.sb-innovation.de/showthre...threadid=28079 ] nur eine Frage der Zeit bis man sich den nächsten großen "illegalen" Filesharer vornimmt...

    Wer mehr über das Internet-Schwergewicht Kim Schmitz alias Kimble alias Dotcom alias Dr. Evil wissen möchte sollte sich hier mal einige Hintergrundinfos über ihn holen:

    http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...s-Dr-Evil.html



    mfg
    Last edited by Snitlev; 20.01.12 at 16:50. Reason: Info zu Kim Schmitz

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2
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    MegaUpload: FileSonic gibt auf, Rapidshare nicht

    Das Aus von Megaupload zieht immer weitere Kreise. Offenbar aus Angst vor einem ähnlichen Schicksal wie dem von Kim Schmitz haben die Betreiber von Filesonic ihren Dienst de facto eingestellt. Rapidshare hingegen zeigt sich nervenstark.


    Keine Angst vor dem langen Arm der amerikanischen Justiz in der Schweiz

    Da man genau solche Praktiken bei Rapidshare laut eigener Aussage niemals angewendet hat, sieht sich das Schweizer Unternehmen auch nach dem Aus von MegaUpload nicht in Gefahr. Firmensprecher Daniel Raimer sagte gegenüber dem Technik-Magazin Ars Technica: "Wir sind auf Grund der Razzia weder besorgt noch verängstigt. Das File-Hosting an sich ist ein legales Geschäft." Von einem technischen Standpunkt aus gesehen, sei Rapidshare nichts anderes als beispielsweise Microsoft SkyDrive. Zumindest die deutsche Rechtsprechung sieht dies ebenso, was wohl die Gelassenheit der Rapidshare-Macher erklären dürfte.
    Weitaus weniger entspannt sieht man die Lage bei FileSonic. Der amerikanische Dienst fürchtet offenbar, als nächster ins Visier der Ermittler zu geraten und hat aus dem Grund mit sofortiger Wirkung alle Sharing-Optionen eingestellt. Ab sofort ist es nur noch möglich, bei FileSonic Dateien herunterzuladen, die man zuvor selbst heraufgeladen hat. Ein offizielles Statement zu diesem Schritt gibt es allerdings bislang noch nicht.
    Quelle: MegaUpload: FileSonic gibt auf, Rapidshare nicht - News - CHIP Online

    Mal sehen wer als nächstes ins Visier der Justiz gelangt, Rapidshare scheint sich noch sehr sicher zu fühlen...

    ---------- Post added at 12:52 ---------- Previous post was at 12:37 ----------

    PRESSEMITTEILUNG: K.O.-Schlag gegen Megaupload – RA Christian Solmecke erklärt, was die Nutzer jetzt zu befürchten haben


    Der Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt die Rechtslage: „Bei der rechtlichen Beurteilung der Nutzung von „Megaupload“ muss man zwischen „Uploadern“ und „Downloadern“ unterscheiden. Die „Uploader“, also diejenigen die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, z.B. auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.
    Sie müssen mit Schadensersatzforderungen von rund 1000-2000 € und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den „Uploadern“ hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.
    Anders sieht es dagegen bei den „Downloadern“ aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, in aller Regel werden von ihnen jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass dort keine Rückverfolgung möglich sein dürfte.“
    Die Verunsicherung der Nutzer ist dennoch groß. Was passiert, wenn die IP-Adressen doch gespeichert wurden? Können die auf den Servern gefundenen Adressen den Nutzern zugeordnet und gegen Sie rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden?
    Spoiler Rechtsanwalt Solmecke hierzu:
    „Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von „Megaupload“ eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von „Megaupload“ gespeichert worden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von 7 Tagen zurückzuverfolgen; das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur 7 Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.“

    Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann wenn sie nur „gedownloaded“ haben. Anders jedoch die Betreiber von „Megaupload“. Rechtsanwalt Solmecke erklärt, was Kim Schmitz und Co. nun erwartet: „In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie „Megaupload“ überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden können. Es können beispielsweise große Dateienmengen von den Rechteinhabern selbst getauscht werden. Der Sharehoster „Rapidshare“ ist beispielsweise von dem OLG Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden.

    Das OLG Köln vertrat hierzu noch eine andere Auffassung. Dies zeigt, dass die Rechtslage in Deutschland derzeit noch sehr umstritten ist. Die US-Behörden sehen dagegen scheinbar bereits in dem Betrieb von „Megaupload“ eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man dies so sieht, drohen den Betreibern wohl auch nach US-Recht mehrjährige Haftstrafen sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.“

    Problematisch ist aus Sicht von Rechtsanwalt Solmecke auch der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von „Megaupload“ zum Download bereitgehalten wurden: „Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf „Megaupload“ hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie „Wild-West-Sherrifs“.

    „Megaupload“ hat in der Vergangenheit stets betont, dass der größte Teil der gespeicherten Daten legal sei. Insofern muss man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen. Selbst wenn diese Ansprüche nach deutschem Recht möglicherweise bestehen, dürften sie in der Sache jedoch später schwer durchzusetzen sein.“


    Quelle: Pressemitteilung: K.O.-Schlag gegen Megaupload

    Das ganze mal aus rechtlicher Sichtweise, da dass ganze in Deutschland noch eine Grauzone ist wird man wohl als Uploader straffrei auskommen.

    Ja so Filehoster sind schon ein ganz anderes Kaliber als die Alt und momentan scheint es so das man den Filehostern den Kampf ansagt...

    mfg

    ---------- Post added at 12:57 ---------- Previous post was at 12:52 ----------

    Megavideo und Megaupload ist eingestellt – Was ist erlaubt? Nachtrag zum Heute Journal vom 20. Januar 2012 mit Dr. Wachs

    Im Nachgang zu dem Interview erreichten mich heute einige E-Mails mit der Frage, was denn nun erlaubt und was verboten sei. Dürfen die Kinder nun aktuelle Filme, Musik oder Serien „zum Eigengebrauch“ herunterladen oder wenigstens Streams anschauen? Gerade Eltern sind sehr verunsichert. Daher von mir ein sehr grober Leitfaden, der Erziehungsberechtigten dienen soll, sich im Internet zurechtzufinden.


    1. Das Hochladen und damit Verbreiten von Filmen, Serien und Musik auf Servern (wie Megavideo, Rapidshare usw.) ist immer

    Illegal.

    Hier drohen sehr hohe Schadensersatzansprüche.

    2. Das Runterladen von Filmen, Serien und Musik von Servern (wie Megavideo, Rapidshare usw) ist immer

    Illegal

    Ausnahme gilt allerdings bei legalen Quellen wie „youtube“, da sollte es kein Problem beim reinen Runterladen geben (nicht ganz unumstritten, aber wohl herrschende Meinung).
    Wer von Megavideo oder deren Nachfolgern, Rapidshare usw. Filme Serien und Musik herunterlädt, dem drohen auch Schadensersatzansprüche, die sind aber viel geringer, weil schließlich der Schaden auch sehr viel geringer ist, weil der einzelne Nutzer es sich „nur“ erspart hat, das Lied oder den Film auf legalem Wege zu erwerben.

    3. Das Anschauen von Streams
    Megavideo bot die Möglichkeit so wie heute noch viele andere Anbieter sich ähnlich wie auf youtube aktuelle Kinofilme nur online anzuschauen (sog. Streams ansehen). Hier ist die Rechtsprechung und die Literatur noch völlig uneins, ob das erlaubt ist oder nicht. Einige Stimmen meinen, dass während des Anschauen des Streams eine (vorübergehende) Vervielfältigung im Speicher des Computers erfolgt. Ich persönlich halte diese Auffassung für falsch. Das Anschauen von Streams ist
    Spoiler nicht eindeutig illegal:

    Wer dabei erwischt werden würde, könnte – selbst wenn es illegal wäre – nur zu sehr geringen Summen in Anspruch genommen werden. Denn der Schaden wäre deutlich geringer als der Schaden, den man anrichtet, wenn man sich den Film oder das Album komplett herunterladen würde. Nur sollte man als Elternteil seinen Kindern vielleicht auch vermitteln, dass selbst wenn etwas vielleicht nicht eindeutig illegal ist, oder nicht oder nur sehr schwer verfolgt werden kann, die Handlung dadurch nicht moralisch einwandfrei ist. Wer also seinen Kindern einen moralischen Kompass zur Verfügung stellen möchte, sollte diese anhalten, auch davon Abstand zu nehmen Kinofilme auf fragwürdigen Websites als Streams anzuschauen. Kinofilme abgefilmt auf einem flimmernden Monitor zu sehen, hat mit Filmgenuss ohnehin nur wenig gemein.

    Nachtrag und weitere (persönliche) Stellungnahme zum Thema Megavideo down – Konsequenzen:

    Natürlich werden Megaupload oder Megavideo durch andere Anbieter ersetzt werden. Das Ganze erinnert mich immer mehr an den Kampf gegen Drogen (“War on Drugs”), es gibt immer wieder Achtungserfolge für die Ermittlungsbehörden (Schließung von Kino.to, Grooveshark oder jetzt MegaUpload oder MegaVideo) aber faktisch haben die Nutzer ein hohes Interesse ihre schnellen Internetzugänge und Ipods mit 80 GB, ihre Clouds mit 1 GB freien Zugriff usw. zu nutzen.
    Genau wie beim Kampf gegen die Drogen, besonders schnell die geschnappt werden, welche eine eher geringe kriminelle Energie aufweisen, werden aktuell die Filesharer (oder deren Eltern) erwischt, die sich kaum oder wenig auskennen. Das bringt den Anwälten ein paar Euro und freut sicher auch die Industrie, denn die Tauschbörsen werden immer leerer, aber die Alternativen (Cloud usw.) stehen doch schon bereit. Desto schneller die Anschlüsse werden, desto mehr Bandbreite wird zur Verfügung stehen, die dann von findigen Programmieren genutzt wird die IP-Adressen einmal quer durch die Welt zu schicken.

    Die einzige sichere Lösung wäre, wenn Nutzer freiwillig verzichteten, Filme Musik und ähnliches zu tauschen. Doch wer einmal “Facebook” oder eines der anderen social bookmarks angeschaut hat, wird feststellen, dass das Wesen des Internets - und wie Kinder mit dem Internet zu lernen umgehen – eben die Vernetzung oder auch das “Teilen” ist. Wenn ich meine persönlichen Befindlichkeiten mit allen teile, warum dann nicht auch das neue Lied der Gruppe “Deichkind” oder den neuen Film “Blutzbrüdaz” von Sido . Ferner werden die (Internet)-Nutzer natürlich auch immer mehr bedürfnisweckend angesprochen – “Du brauchst Klingelton A, Computerspiel B”, wenn das ganze dann einen Mausklick entfernt ist, wer kann es denn wirklich verdenken. Neulich hörte ich in einem Beitrag eines von mir sehr geschätzten Videocasters, dass er bestimmte technische Nachteile in Kauf nehmen müsse, weil er nicht auf professionelle “pirated-software” zurückgreifen wolle, weil er diese Abkürzung (shortcut) generell ablehne. Nur werden die wenigsten einen so einwandfreien moralischen Kompass besitzen und auch die Industrie selber schafft Nachfrage nach kostenlosem Inhalt – wofür benötigen die Nuter denn Cloud Festplatten mit 1 TB, Internetzugänge mit 100 MBit, IPods mit 50 GB Festplattenkapazität, Videoplayer (1080p), welche online Zugriff auf Filmdatenbanken nehmen und Cover runterladen? Fernseher mit USB Anschluss und der Möglichkeit auch Festplatten von über 500 GB einzulesen sowie mkv Dateien abzuspielen….?


    Das bedeutet alternativ, wenn wirklich Internet-Piracy beendet werden sollte, müsste das Netz wie es jetzt vorhanden ist, abgeschafft werden. Die Pläne dafür (SOPA) liegen schon auf dem Tisch. Wer das auch nicht möchte, kann auf die Frage, wie der Kampf gegen Internepiraterie gewonnen werden kann, nur wie Michael Douglas am Ende von “Traffic – Macht des Kartells” antworten: Mit Stottern und Schweigen.
    Quelle: Megavideo und Megaupload ist eingestellt – Was ist erlaubt? Nachtrag zum Heute Journal vom 20. Januar 2012 mit Dr. Wachs - Dr. Wachs Rechtsanwälte

    Das sollte reichen um alle rechtlichen Fragen zu beantworten.


    mfg

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