In einem Verfahren vor dem Landgericht Köln um die Sperrung eines eDonkey-Servers, hat das Gericht zugunsten eines Internetproviders geurteilt. In dem Fall (Az 28 O 362/11) obliege ihm keine Prüfpflicht, denn der eDonkey-Server könne auch legale Inhalte anbieten. Rechteinhaber der Musikindustrie hatten das Verfahren angestrengt, weil sie auf dem Fileshring-Server auch illegale Downloads vermuteten....
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