Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Entwurf verabschiedet, mit dem Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre verlängert werden sollen. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden bei Banken, Fluggesellschaften Reisebüros, Postdienstleistern oder Telekommunikationsanbietern über Terrorverdächtige einholen können. Die Bundesregierung schlägt dabei zwei Erweiterungen vor. So soll Strafverfolgern und Geheimdiensten künftig bei Luftfahrtunternehmen eine Abfrageerlaubnis bei zentralen Buchungssystemen wie Amadeus als Ergänzung eingeräumt werden. Bei Finanzunternehmen ist die Möglichkeit zur Abfrage auch von Kontostammdaten vorgesehen.
Die Bestimmungen waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen worden. Ohne weiteres gesetzgeberisches Handeln würden sie Anfang 2012 auslaufen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bezeichnete den Vorstoß zur Verlängerung als "richtig und konsequent", da die terroristische Bedrohung in Deutschland nicht geringer geworden sei. Die Regelungen würden aber angepasst und modernisiert, um sie auf neue Herausforderungen einzustellen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, dass sich die Bundesregierung "anstatt der ursprünglich diskutierten Verschärfung, Entfristung oder pauschalen Verlängerung der auslaufenden Geheimdienstbefugnisse auf ein rechtsstaatlich differenziertes Vorgehen verständigt" habe.
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