Der australische High Court hat in dem Haftungsstreit um Urheberrechtsverstöße durch Kunden des Providers iiNet am Freitag den Berufungsantrag von 34 Filmstudios angenommen. Es geht um die endgültige Klärung der Frage, ob der Zugangsanbieter für mögliche Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer beim Filesharing haftet. Das Gericht in Canberra hält laut australischen Medienberichten fünf der sechs vorgebrachten Berufungsgründe der Studios für erneut prüfenswert.
Demnach wird sich der High Court mit der Ausgangsfrage beschäftigen, ob iiNet durch eine Pressemitteilung Copyright-Verletzungen gleichsam "autorisiert" habe. Darüber hinaus soll geklärt werden, was genau der Zugangsanbieter über das Treiben seiner Nutzer weiß und ob die Rechteinhaber tatsächlich einen "schlüssigen Beweis" für Urheberrechtsverstöße erbringen müssen. Auch die Frage, inwiefern Provider für mögliche Kosten zur Bekämpfung der "Internet-Piraterie" entschädigt werden müssten und welche Maßnahmen überhaupt durchführbar sind, soll behandelt werden.
Die von der "Australian Federation against Copyright Theft" (AFACT) vertretenen Filmunternehmen gehen davon aus, dass nach australischem Urheberrecht derjenige, der die Mittel für eine Rechtsverletzung bereitstellt, auch haftbar gemacht werden kann.
Quelle: heise online - Höchstes australisches Gericht entscheidet über Filesharing-Streit

Man stelle sich mal vor in Deutschland würde man das Urheberrecht so anwenden das die Provider dafür verantwortlich wären, dann könnten die sich mit der Abmahnplage rumstreiten

Aber noch ist ja nichts entschieden...

mfg