Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt. Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die Leistung war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20.000 Euro gewonnen hatte (Az.: S 32 AS 788/11 ER).
Quelle: Kein Hartz IV nach großem Geldgewinn: Glücksspieler verlieren Anspruch - n-tv.de

Das Urteil ist absolut vertretbar und auch rechtens, alles andere fände ich ein Schlag ins Gesicht, schließlich ist Hartz4 nur zahlbar an wirklich Hilfsbedürftige und wenn man egal woher einen Geldsegen erhält ist man nicht mehr hilfsbedürftig und hat demnach auch keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung durch den Staat!
Ich würde sogar noch weiter gehen und je nachdem wie groß der plötzliche Geldsegen ist einen Teil für die erhaltenen Hartz4 Leistungen zurück zahlen lassen...

mfg