KARLSRUHE (fl). Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Vorschriften zur teilweisen Streichung von BAföG-Schulden gekippt. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und dürfen nicht mehr angewendet werden, so die Karlsruher Richter.

Studierende, die einen noch nicht bestandskräftigen Bescheid über ihre BAföG-Schulden erhalten und ihr Studium vorzeitig beendet haben, können damit auf einen Teil-Schuldenerlass hoffen.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Studenten BAföG-Leistungen zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Darlehen erhalten.
Wird das Studium vor Erreichen der Regelförderungsdauer vorzeitig abgeschlossen, können ein Teil der Schulden erlassen. Bei Unterschreitung der Regelförderungsdauer um vier Monate winkt Studenten ein "großer Teilerlass" in Höhe von 2560 Euro, bei zwei Monaten sind dies 1025 Euro. Ab 2013 ist der Teilerlass ersatzlos gestrichen worden.
Quelle: BAföG in Karlsruhe: Rückenwind für Medizinstudent

Ich gehe mal davon aus dass das alle Studenten betrifft und somit ein erfreuliches Urteil für alle ist die diese BAföG Leistungen in Anspruch genommen haben....

mfg