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Thread: Kino.to wird unter neuer Adresse weitergeführt

  1. #1
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    Kino.to wird unter neuer Adresse weitergeführt

    Die von der GVU geschlossene Streaming-Plattform Kino.to wird offenbar unter einer neuen Adresse in unveränderter Form weitergeführt. Kinox.to ist seit Montag online und scheint das gleiche illegale Film- und Serienangebot zu enthalten wie sein Vorgänger.
    Die neuen Betreiber der Internetseite richten sich in Form einer Mitteilung an die Nutzer und die GVU. "Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt? Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden? Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!"
    Noch ist unklar, wer für die erneute Inbetriebnahme der Videoplattform verantwortlich ist. In der kurzen Stellungnahme dankt man besonders dem Internet-Kollektiv Anonymous. Ein Zusammenhang zwischen der Hacker-Vereinigung und der Streaming-Website ist nicht bekannt. Mit den Worten "Legends may sleep, but they never die" endet die Botschaft der neuen Betreiber.
    Quelle: Kino.to wird unter neuer Adresse weitergefhrt - WinFuture.de


    Das ist krass, jetzt bin ich mal gespannt wie sich das weiter entwickelt, denn mit der fett markierten Ansage an die GVU wird man nun mit aller Macht und Möglichkeiten dieser neuen Kino.to / Kinox.to Crew versuchen zu jagen, was aber wohl nur auf internationaler Ebene funktionieren kann!

    Also auch wenn Kino.to alias Kinox.to wieder aktiv ist, so bleibt es ein hohes Risiko dort wie gewohnt weiter zu machen.
    Ich kann mir auch gut vorstellen das man jetzt weiter versucht die User zu betrafen (falls es gelingen sollte) um ein abschreckendes Zeichen zu setzen...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 12.07.11 at 11:45.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Ich kann mir auch gut vorstellen das man jetzt weiter versucht die User zu betrafen (falls es gelingen sollte) um ein abschreckendes Zeichen zu setzen...
    Wie sollte das gehen mit einem realistischen Streitwert von max. 5€?

    Strafrechtlich wird sowas nicht verfolgt.

    mfg
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    Transformers 3, Bad Teacher, Cars 2 - die Auswahl an aktuellen Filmen auf dem kino.to-Nachfolger ist riesig. Alles wirkt wie früher, nur der Name hat sich geändert: Aus kino.to wurde kinox.to. Aktuelle Blockbuster auf der Startseite, zahlreiche Dokumentationen, Filme und Serien werden via Stream angeboten. Dabei haben Ermittler im Juni mehrere Betreiber von kino.to festgenommen, Konten und Luxusautos beschlagnahmt und die Website gesperrt. Sie bezeichneten die Plattform kino.to als "hochkriminelles und profitorientiertes System". Wer hinter dem Nachfolger steckt, ist bisher unklar.

    Euer KinoX.to Team". Aufgrund des großen Andrangs ist die Website häufig nicht erreichbar. Auch die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist momentan offline, laut dem IT-Nachrichten Portal Gulli werden die GVU-Server momentan attackiert.
    Quelle: Comeback unter neuem Namen: Kino.to ist zurück - Digital | STERN.DE

    mal sehen wie die GVU reagieren wird...

    mfg

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    GVU bereitet Strafantrag gegen Piraterie-Portal kinox.to vor

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet einen Strafantrag gegen die Online-Piraterie-Plattform kinox.to vor, wie GVU-Sprecherin Christine Ehlers bestätigt. Bei kinox.to handelt es sich um ein optisch und inhaltlich zum Verwechseln ähnliches Nachfolgeprojekt der Seite kino.to, die im vorigen Juni durch eine internationale Polizeiaktion vom Netz genommen wurde. Drei Mitarbeiter von kino.to hat das Amtsgericht Leipzig im Dezember zu Freiheitsstrafen verurteilt, ein weiterer erhielt 21 Monate auf Bewährung. Die Anklage gegen den mutmaßlichen Chef und Gründer Dirk B. ist erhoben, das Landgericht Leipzig muss aber noch über ihre Zulassung entscheiden. Auch die Ermittlungen gegen kino.to hatte die GVU mit einem Strafantrag ins Rollen gebracht. Mehrere Insider aus dem professionell organisierten Kinopiraten- Netzwerk hatten sich mit der Führungsriege um Dirk B. überworfen und ihr Wissen an die GVU verkauft. Es sei eine niedrige sechsstellige Summe als Prämie geflossen, sagt GVU-Sprecherin Ehlers.
    Quelle: GVU bereitet Strafantrag gegen Piraterie-Portal kinox.to vor - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - DER SPIEGEL


    "The same procedure as every year" kann man so sagen, denn danach heißen sie dann nicht mehr kinox.to sondern zb. kinoz.to und dass ganze Katz und Maus Spiel geht von vorne los...


    mfg

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  6. #6
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    Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht mögliche Strafverfolgung - Update

    Neues im Fall Kino.to bzw. Kinox.to. Laut Informationen des Focus droht den Premiumkunden, also solchen, die für einen Premium-Account bei den genannten Portalen Geld bezahlt haben, möglicherweise ein Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

    Update: Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zur Thematik geäußert und schätzt ab, inwiefern Premium-Kunden belangt werden können. Seiner Meinung nach wäre der Schaden, den solche Kunden angerichtet haben, "relativ gering". Es könnte also auf eine Bagatellfall-Regelung hinauslaufen - bei Tauschbörsen ist die "Hürde" beispielsweise bei 3.000 Werke, die man angeboten hat. Mit Haftstrafen müssen Premium-Kunden nicht rechnen, Geldstrafen sind aber trotzdem möglich. In dem Fall würde eine Unterlassungserklärung beim Nutzer eingehen plus Schadensersatz im Bereich von "einigen hundert Euro".
    Quelle: Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht mögliche Strafverfolgung - Update - kino.to

    siehe auch:

    Jetzt also doch: Staatsanwalt ermittelt gegen Nutzer von kino.to – Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert, was die Betroffenen zu befürchten haben

    Wie der FOCUS berichtet, will die Staatsanwaltschaft Dresden jetzt auch gegen die Premium-Nutzer von kino.to vorgehen. Möglich wird dies offenbar, da PayPal Daten der Premiumkunden sichergestellt werden konnten. Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE wundert die Ankündigung der Dresdner Staatsanwaltschaft: „Der Schaden, den die Konsumenten hier angerichtet haben, ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen. So werden etwa Tauschbörsen-Nutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten haben. Kino.to Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten – anders als die Betreiber von kino.to – keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen.“ Nach Ansicht von RA Christian Solmecke haben die Nutzer von kino.to allerdings schon keine Straftat begangen, „da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.”
    Die Filmindustrie vertritt – anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke – die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt worden ist, sind auch zivilrechtliche Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen. Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gem. § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte.
    Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch – anders als bei kino.to – der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen, sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird. “Wenn die Staatsanwaltschaft sich schon in Sachen kino.to die Mühe macht, über die PayPal Accounts die Premiumkunden zu ermitteln, dann dürfte dies wohl erst Recht der Fall sein, wenn Deutsche Ermittler weitergehende Informationen über die Megaupload-Kunden erhalten. Hier ist aber noch völlig unklar, ob die Behörden in den USA zur Kooperation mit der deutschen Staatsanwaltschaft bereit sind”, macht Solmecke deutlich.
    Quelle und weitere Infos gibts hier inkl. Filmbeitrag: kino.to - Ermittlungen gegen Nutzer



    Jetzt also doch, nun muss man mal abwarten wann die ersten Anklagen offiziell werden...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 13.02.12 at 12:40. Reason: yt Video hinzugefügt

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    Kino.to-Urteile ohne abschreckende Wirkung

    Nur der Buchstabe x. Mehr braucht es nicht, um zu erkennen, wo die verhärteten Frontlinien im Kampf ums Urheberrecht im Internet verlaufen. Die Betreiber von kino.to müssen nun zwar ins Gefängnis, aber Nachfolgeportale gehen gleich in x-facher Ausführung ans Netz.
    Auf der einen Seite war da die Streaming-Plattform kino.to. Vor einem Jahr zerschlug die Polizei das Gratisportal, einst Lieblingsadresse zehntausender Film- und Seriensauger. Den Gründer von kino.to, einen 39-jährigen gelernten Bodenverleger, schickte das Landgericht Leipzig heute wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Fünf seiner Mitarbeiter sind bereits zu Haftstrafen verurteilt.
    Die Filmverlage, ihre Privatfahnder von der GVU und die staatlichen Ermittler begrüßen zwar das Urteil. Übermäßig glücklich dürften sie jedoch nicht sein. Das liegt auch am bereits erwähnten Buchstaben x. Zwar erscheint auf der stillgelegten Startseite von kino.to heute nur noch ein nüchterner Hinweis der Kriminalpolizei auf eine “kriminelle Vereinigung”, doch gleich nebenan ist das Online-Gratiskino weiter geöffnet.
    Ausgerechnet unter der durchaus provozierenden Adresse kinox.to bieten bislang Unbekannte weiter die neuesten Kinohits (seit heute etwa den aktuellen Blockbuster “Men in Black 3″) und Fernsehserien zum Sofortschauen an. Damit sind sie nicht allein. Allein die Google-Suche nach Alternativen zu kino.to bringt Dutzende weitere Streamingdienste zu Tage. Auf allen ist das neueste Material gratis und ohne Anmeldung kostenlos zu sehen.
    Spoiler Abschreckungseffekt blieb aus:
    Dass die kino.to-Macher hinter Gitter müssen, hat also offensichtlich keinen nennenswerten Abschreckungseffekt auf die Anbieter illegaler Streams. Das gilt auch für die zweite große Gratisquelle für Filme und Musik, die Filehoster. Auf deren Servern kann jeder beliebig Dateien hinterlegen. Diese Inhalte sind dann weltweit abrufbar, wenn man den Link kennt. Für die Verbreitung der Links sorgen einschlägige Blogs und Foren.

    Auch bei den Filehostern gab es einen Schlag á la kino.to. Die US-Behörden schlossen mit einer groß angelegten Razzia den größten Anbieter Megaupload.com. Das Ergebnis: In den Folgetagen balgten sich die anderen Platzhirsche auf dem Markt öffentlich um die Rolle des würdigen Nachfolgers. Überdies schießen seitdem neue Filehoster wie Pilze aus dem Boden.

    Man kann davon ausgehen, dass erst der Wirbel um kino.to und die spektakuläre Verhaftung des Megauplod-Gründers Kim Schmitz, der sich in seiner neuseeländischen Villa vor dem FBI verschanzt hatte, Streamingdienste und Filehoster erst so richtig bekannt gemacht hat. Experten beobachten seitdem eine Abwanderung von den bislang etablierten Peer-to-Peer-Tauschbörsen zu eben jenen Filehostern und Streamingdiensten.



    Spoiler Eigentor der Film- und Musikindustrie:
    Das harsche Vorgehen könnte sich letztlich sogar als großes Eigentor der Film- und Musikindustrie erweisen. Die klassischen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Gnutella lassen sich nämlich überwachen, weil systembedingt jeder Nutzer seine IP-Adresse öffentlich machen muss, damit der Tauschprozess ablaufen kann. Bei Streamingdiensten und Filehostern ist das anders. Hier können Rechteinhaber die IP-Adressen nicht abfangen, die Nutzer bleiben für sie anonym. Das hat die durchaus unangenehme Folge für Film- und Musikstudios, dass sie Gratisgucker und -hörer dort derzeit nicht abmahnen und zur Kasse bitten können, so wie dies bei Peer-to-Peer-Nutzern momentan etwa 1,2 Millionen mal pro Jahr geschieht.

    Auch die Ermittlungsbehörden können Nutzeradressen bei Streamingdiensten und Filehostern in großem Stil nur ermitteln, wenn sie die Server beschlagnahmen. Überdies müssten die Anbieter dann aber auch so dumm sein, Nutzerdaten in großem Stil zu speichern. Damit ist aber kaum zu rechnen. Der Kampf ums Urheberrecht im Internet ist und bleibt also ein Wettlauf zwischen Hase und Igel. Als gesichert kann nach den Erfahrungen mit kino.to und Megaupload.com allerdings gelten, dass Strafdrohungen gegen die Anbieter alleine nicht helfen. Zu groß ist die Verlockung, über Werbeeinnahmen viel Geld zu verdienen. Mehr als sechs Millionen Euro sollen so allein in die Kassen von kino.to geschwemmt sein.



    Quelle: Kino.to-Urteile ohne abschreckende Wirkung

    Die Musik und Filmindustrie hat es immer noch nicht verstanden, dass sie mit ihren herkömmlichen Methoden zur Bekämpfung gegen das Urheberrecht nur gegen die Wand fahren, anstatt sich gemeinsam nach Vorschlägen zur Lösung dieses "Katz und Maus" Spiels einfallen zu lassen...

    mfg

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    Razzia bei kinox.to-Betreibern - Festnahmen in Düsseldorf und Dormagen

    Mit einer Razzia sind Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to vorgegangen. In Düsseldorf und im Raum Neuss gab es laut Staatsanwaltschaft zwei Festnahmen, Letztere erfolgte nach Informationen unserer Redaktion in Dormagen.

    "Es gab zwei Festnahmen", bestätigte Generalstaatsanwalt Wolfgang Klein einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Zwei Haftbefehle gegen mutmaßliche führende Köpfe hinter dem Online-Angebot habe es im Raum Neuss und in Düsseldorf gegeben. Nach Informationen unserer Zeitung erfolgte ein Zugriff in Dormagen. Bei dem Festgenommenen soll es sich um einen IT-Experten handeln. Die Polizei in Düsseldorf und im Rhein-Kreis Neuss war an der Aktion nicht beteiligt.
    Die Seite kinox.to indexiert teilweise auf raubkopierte Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme. Die Betreiber des Portals wehren sich gegen die Vorwürfe: Kinox.to stelle "keine direkten Links zu dem jeweiligen Stream" zur Verfügung, heißt es auf der Internetseite. An die Nutzer appellieren sie: "Lasst euch nicht vorschreiben, welche Seiten ihr besuchen dürft und welche nicht." Kinox.to ist dem geschlossenen Portal kino.to nachempfunden. Dem "Spiegel" zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten kino.to-Betreibern bekannt. Die Seite rangiere unter den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Web-Angebote. Sie ist weiter erreichbar.
    Klein zufolge gibt es vier Hauptbeschuldigte. Neben den zwei Verhafteten aus Nordrhein-Westfalen werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden.
    Quelle: Razzia bei kinox.to-Betreibern

    Mal sehen unter welcher neuen Adresse die Betreiber zukünftig agieren werden

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    (13.09.19)

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