Für den Weiterverkauf einer gefälschten DVD drohte einem Salzburger eine Klage auf 40.000 Euro. Die Arbeiterkammer half.

„Den Letzten beißen die Hunde“: Nach diesem Prinzip laufe es derzeit bei Verstößen gegen das Urheberrecht. Weil die Firmen, die gefälschte Produkte erzeugen und verkaufen, von Finanz und Zoll häufig nicht erwischt werden, werden die Konsumenten belangt. Das kritisiert die Salzburger Arbeiterkammer – und zeigt einen Fall auf. Der Salzburger Franz Kropp hatte auf der Internet-Auktionsplattform Ebay vor rund fünf Jahren um einen Euro eine DVD-Box von Michael Jackson ersteigert.
„Als Jackson verstorben ist, wollte ich sie wieder verkaufen, weil sie sowieso nur herumlag“, sagt er. Also bot Kropp die DVD-Box wieder bei Ebay an – Ausrufungspreis: ein Euro. Was der Salzburger, der an der Universität als Hausmeister arbeitet, aber nicht wusste: Die DVDs waren gefälscht – obwohl die Verpackung wie jene des Originals aussieht.
Was folgte, waren Briefe einer Münchener Anwaltskanzlei. Sie forderte im Namen von Hersteller Sony zunächst 900 Euro und eine Unterlassungserklärung, später 1500 Euro Anwaltskosten. Bei Nichtbezahlung wurde eine Klage mit einem Streitwert von 40.000 Euro angedroht. Franz Kropp: „Ich war fast in Panik. Denn 40.000 Euro hätte ich gar nicht gehabt.“
Also wandte sich der Salzburger an die Arbeiterkammer (AK). Sie konnte mit ihren Interventionen erreichen, dass von der Anwaltskanzlei seither nichts mehr zu hören ist.
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mfg