In der Schweiz können Verstöße gegen das Besitzverbot harter Pornographie unter Umständen auch dann geahndet werden, wenn das Material nur im Cache eines Internet-Browsers abgespeichert wurde. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne hervor. Das oberste eidgenössische Gericht musste sich mit einem Fall beschäftigen, in dem ein Mann wegen einiger im Browsercache seines Rechners gefundener einschlägiger Bilder zunächst verurteilt worden war; die Strafe wurde dann aber abgemildert.
In der Schweiz steht der Besitz sogenannter harter Pornographie (Kinderpornographie, Tier- oder Gewaltpornographie) unter Strafe. Strafbewehrt ist damit auch das Herunterladen von Material aus dem Netz. Dem Urteil zufolge kann sich auch strafbar machen, wer einschlägiges Material nur anschaut und nicht aktiv abspeichert, wenn die Daten in einem Cache auf dem Rechner bleiben. Die prinzipbedingte Vergänglichkeit der Cache-Dateien spricht nach Ansicht der Schweizer Bundesrichter nicht explizit gegen den Besitz – zumindest nicht "bei Benutzern, die über entsprechende Kenntnis verfügen".
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Wenn es sich um wirklich solche Art von Pornos handelt finde ich das sogar gut!

mfg