Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, die für uns die vielleicht kürzeste Download-Zeit abgemahnt hat, die uns bisher in der Vielzahl der Abmahnungen untergekommen ist. Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt ein Hörbuch ab und verweist darauf, dass der angebliche Urheberrechtsverstoß Anfang letzten Jahres in einem Zeitraum von 09:22:28 bis 09:22:28 (damit es keine Missverständnisse gibt: natürlich am gleichen Tag) stattgefunden haben soll.
Zwar spricht der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen durchaus von dem Begriff „Tonfetzen“. Damit können auch kleinste „Teile“ zu einer Urheberrechtsverletzung führen. Wir meinen, der hier angeblich festgestellte Urheberrechtsverstoß ist „zu klein“.
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