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Thread: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

  1. #1
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    Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)

    Ich zitiere hier mal einen interssanten Fall, auf deren Ausgang wir alle sehr gespannt sein dürften:

    heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:

    Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5

    Dazu steht daß ich die Software Anfang Januar (7. Januar 2011) um 14 Uhr 22 und 20 Sekunden unter meiner IP (die ich hier nicht nenne) heruntergalden habe und gleidchermaßen auch wieder zum Download angeboten habe. Naja das stimmt ja soweit, ich habe Anfang Januar zu Testzwecken Debian 5 gezogen und auch über BitTorrent.

    Der Hammer kommt noch, ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und rund 700 Euro an die Rechtsanwaltskanzelei schicken. Auftraggeber für diese Abmahnung war eine Softwarefirma in Holland.

    Nun ich sehe nicht ein, daß ich mit dem Download über BitTorrent eine Rechtsverletzung an den Erstellern von Debian gemacht haben soll, da Debian ja eh ein freies Betriebsprogramm ist. Im Falle einer Nichtzahlung und des Nichtzurücksendens der Unterlassungsschrift würde das vor Gericht gehen und zu 10000 Euro Gerichtskosten und Strafe und dergleichen führen. Und die Frist läuft am 5. Mai (für die Zahlung) und am 2. Mai (für den Eingang der Unterlassungserklärung) ab.

    Edit:

    Die Softwarefirma heißt "Media Art Holland b.v"

    Rechtsanwaltskanzelei: Negele Abmahnung in Tauschbörsen
    Quelle: Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent)


    Das interessante an dieser Abmahnung ist, dass man die org. Debian Version als Torrent über das BitTorrent Netzwerk von der offiziellen Seite Debians auf Debian -- The Universal Operating System bezogen hat.

    Man hat auch keine modifizierte Version geladen die dann gegen die Lizenz Debian -- Open Publication License verstoßen würde.

    Aus meiner Sicht kann ich dort keine Verletzung der Lizenz bzw. gegen das Urheberrecht erkennen, Debian 5 ist freie Software und ich bezweifle stark das dass Vorliegen der Nutzungs- und Verwertungsrechte durch diese Firma rechtens ist.
    Auf alle Fälle würde ich mir einen fachkundigen Rechtsanwalt suchen der ebenfalls an diesem Fall interessiert sein dürfte, um nach sorgfälltiger Prüfung (sollte es wirklich so sein, wie hier geschildert) eine Gegenklage/Strafanzeige zu stellen.

    Auf deren Reaktion wäre ich dann sehr gespannt bzw. ob sie weiterhin Ihre Abmahnung aufrecht erhalten oder einknicken werden.

    Ebenfalls würde ich versuchen noch andere interessierte Gruppen ins Boot zu holen. Dazu gehört definitiv das Debian-Team, evt. der CCC und die EFF, um diesen Abmahnanwalt mit allen rechtlichen Mitteln in die Schranken zu verweisen, bei entsprechenden Erfolg könnte das ein Meilenstein sein gegen das agressive Abmahnen, was letztendlich nicht den eigentlichen Vorgehen gegen das Verletzen des Urheberrechts ist, sondern nur noch als reine Geldmaschine den Abmahnanwälten zu Gute kommt.

    Ich werde diesen Fall weiterhin sorgfälltig beobachten wie sicherlich auch unser @v6ph1 der mich auf diesen Artikel aufmerksam gemacht hat um weitere News zu diesem Fall für Euch hier posten zu können...


    mfg

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  3. #2

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    Ich tippe dadrauf, dass hier ein Anwalt versucht, die Unwissenheit Einzelner auszunutzen ABER nur weil eine Software Freeware, Open Source usw. ist, heißt das noch nicht, dass man diese auch überall anbieten darf. Genaueres regelt immer die Endbestimmung, die genau durchzulesen ist.


    Offtopic:
    Warum gibt es eigentlich in Zeiten von rapidshare oder uploaded überhaupt noch Torrent? Die Gefahren sind doch bei rapidshare und Co. erheblich geringer.
    Thanks

  4. #3
    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Die Gefahren sind doch bei rapidshare und Co. erheblich geringer.
    gemessen an was?

    derzeit steht es eigentlich gleich zwi och und bt alt. allerdings werden bei och die ip's geloggt, was noch zum nachteil werden könnte...
    Thanks

  5. Who Said Thanks:

    Freak69 (25.04.11) , LongbowArcher (24.04.11) , Snitlev (24.04.11)

  6. #4
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    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Ich tippe dadrauf, dass hier ein Anwalt versucht, die Unwissenheit Einzelner auszunutzen ABER nur weil eine Software Freeware, Open Source usw. ist, heißt das noch nicht, dass man diese auch überall anbieten darf. Genaueres regelt immer die Endbestimmung, die genau durchzulesen ist.
    Bei klassischer Freeware schon.
    Bei den üblichen OpenSource-Lizenzen (GPL,...) ist eine völlig freie Verbreitung gestattet (bzw. sogar erwünscht)
    Wichtig ist dort meist nur, dass Änderungen am Quellcode wieder veröffentlicht werden.

    In diesem konkreten Fall handelt es sich um den offiziellen Torrent von der Debian-Seite.
    Diesen abzumahnen ist nicht nur unverschämt, sondern auch Betrug!

    Auch gibt es viele andere (offizielle) Downloads, die als Torrent ausgeführt werden. So bietet die Chip in dem dazugehörigen Softwareverzeichnis insbesondere bei größeren Dateien standardmäßig den Download via Torrent mit an. Genauso, wie es mittlerweile auch viele Demos offiziell von Herstellerwebseiten auf diese Art und weise gibt.
    Dazu kommen noch alle namenhaften Linux-Distributionen, deren Standarddownloadmethode inzwischen auch Torrent ist. (Und das dank der Universitäten mit erstaunlicher Geschwindigkeit von über 100MBit/s)

    Quote Originally Posted by LongbowArcher View Post
    Warum gibt es eigentlich in Zeiten von rapidshare oder uploaded überhaupt noch Torrent? Die Gefahren sind doch bei rapidshare und Co. erheblich geringer.
    Abmahnungen kann es bei OCHs genauso geben - für die Downloader gilt die gleiche Gesetzeslage, wie mit NoUpload-Mods.
    Deswegen sind dort Abmahnungen rar, weil der "entstandene Schaden" keine Phantasiesummen annehmen kann, sondern max. auf den einmaligen Produktpreis zu beziffern ist.
    Kurzum: es lohnt sich für die Abmahnmafia einfach nicht.

    mfg
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  8. #5

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    Quote Originally Posted by ghostfucker View Post
    gemessen an was?

    derzeit steht es eigentlich gleich zwi och und bt alt. allerdings werden bei och die ip's geloggt, was noch zum nachteil werden könnte...
    Das IP's geloggt werden kann gut sein. Die Frage ist werden auch weitere Details geloggt wie zum Beispiel was ich gedownloadet habe ? Nach Angaben einiger One Klick Hoster werden nur die Downloadmenge geloggt mehr nicht. Dazu kommt noch die meisten One Klick Hoster stehen im Ausland. Also deutlich mehr Aufwand und vorallem eine ganz andere Rechtlage.
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  9. #6
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    Quote Originally Posted by DEViL.eXE View Post
    Das IP's geloggt werden kann gut sein. Die Frage ist werden auch weitere Details geloggt
    Mit der Ip hat man schon alles was es braucht um jemanden abzumahnen, noch ist es bei OCH uninteressant (bedingt durch die rechtliche Lage) dann ist es swie @v6ph1 schon erwähnte unattraktiv, zuviel Aufwand zuwenig Gewinn.

    Interessant wird sein wenn es sich um XXX (pr0ns) oder ähnliches wie rechtes Material handelt, ganz zu schweigen von Anleitungen zu div. Dingen die einen Staat schädigen können, weiter will ich garnicht auf dieses was wäre wenn Scenario eingehen, die meisten wissen worauf ich hinaus will, die rechtliche Situation wird erst dann ausgeschöpft im Falle eines Vergehens was die Öffentlichkeit bewegt!
    Das ganze ist also rechtmässig erst dann interessant sobald ein großes öffentliches Intresse besteht...

    mfg

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  10. #7

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    Nein, die IP allein reicht nicht aus man braucht auch Beweise.
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  11. #8
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    Quote Originally Posted by DEViL.eXE View Post
    Nein, die IP allein reicht nicht aus man braucht auch Beweise.
    soviel ich weiß ist die IP der Beweis, denn er vermittelt eindeutig das File mit der Adresse/IP das andere is wiederum Gegenstand der Ermittlung sollte ermittelt werden...

    mfg

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  12. #9
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    Quote Originally Posted by DEViL.eXE View Post
    Nein, die IP allein reicht nicht aus man braucht auch Beweise.
    Die brauchst du nur, damit das vor Gericht durchkommt.
    Für die Abmahnung selbst geht nur ein kleines Schreiben an die Staatsanwaltschaft/Provider:
    Der Nutzer mit der IP a.b.c.d zu dem Zeit hh:mm am dd.MM.yyyy hat unsere Rechte an xyz verletzt, gebt uns bitte mal den Namen und die Adresse dazu.
    Dann kommt eine Rückantwort mit dem Namen und die Kanzleien schicken die Abmahnungen raus.

    Meist gehen diese Briefe auch als Massenlisten an die Staatsanwaltschaft (in dem Ort, wo der Provider sitzt!).

    Echte Beweise (im Naturwissenschaftlich-Mathematischen Sinne) hat noch keine der Abmahnkanzleien geliefert.

    mfg
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  13. #10

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    Mh okay, interessante Dinge auf jedenfall. War mir so nicht bewusst mit rapidshare und Co. und dem Torrent-Netzwerk.
    Thx für die Aufkärung.
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  14. #11
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    Es gibt neuigkeiten:
    Wir hatten heute einen Termin bei unserem Anwalt gehabt und der hat mit der entsprechenden Kanzelei gesprochen. Sie haben definitiv diese Abmahnung nicht geschickt. Also gehen wir da von einer geschickt gemachten Fälschung aus und erstatten jetzt eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Zahlen müssen wir an diese Kanzlei nichts. Die Bankverbindung hat nicht gestimmt deswegen der Verdacht auf eine Fälschung.
    Abmahnung im Haus (Debian 5 Torrent) - Seite 6

    Hier hat also scheinbar jemand im Namen dieser Kanzlei Fake-Abmahnungen verschickt.
    Oder es ist eine Masche der Kanzlei, einfach solche leicht fehlerhaften Abmahnungen zu verschicken, damit man im Zweifelsfall nicht wegen Betrug belangt werden kann.
    Aber auch für die Kanzlei gilt erstmal die Unschuldsvermutung.

    mfg
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  15. Who Said Thanks:

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  16. #12
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    Quote Originally Posted by v6ph1 View Post

    Oder es ist eine Masche der Kanzlei, einfach solche leicht fehlerhaften Abmahnungen zu verschicken, damit man im Zweifelsfall nicht wegen Betrug belangt werden kann.
    Aber auch für die Kanzlei gilt erstmal die Unschuldsvermutung.

    mfg
    v6ph1
    Sollte es so sein wie du hier schilderst kann ich nur hoffen das man diesem schmutzigen Spiel auf die Schliche kommt und sie dementsprechend im strafrechtlichen Sinne hart bestraft!

    mfg

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  18. #13
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    Das nimmt in dem Forum langsam kafkaeske Züge an:
    gerade ging bei mir ein Anruf ein, von einem mehr oder weniger guten Bekannten. Shual du hattest recht, daß das eine Beziehungstat war. Der Bekannte (aus Baden Württemberg) hatte vor längerer Zeit eine Abmahnung bekommen wegen Urheberrechtverletzung an pornografischen Material. Und in diesem Gespräch ging hervor, daß das von ihm einselten dämlicher Aprilscherz war und er hat das ganze Trara im Internet auch gelesen und nach den letzten Postings von heute wurde ihm das doch zu heiß. Auf alle Fälle werde ich mir vorbehalten rechtliche Schritte gegen den vorzunehmen, schon wegen den Kosten die durch diese Scheiße mir entstanden sind.
    Es war also scheinbar der Exfreund der Betroffenen.

    Damit dürfte es sich entgültig geklärt haben.
    Was so ein vermeintlicher Scherz doch auslösen kann.

    Aber es hätte auch zu gut in das Bild der Abmahnkanzleien gepasst:
    "Wir nehmen einfach eine IP, setzen dazu noch den Namen eines Werkes und mahnen mal jemanden im Namen der Rechteinhaber ab."

    Es ist wirklich schade, dass das ganze hier (und auch anderswo) so hohe Wellen geschlagen hat.

    mfg
    v6ph1

    PS: In diesem Sinne:
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  19. Who Said Thanks:

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  20. #14
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    Einen will ich kurz noch draufsetzen:
    Die Betroffene hat alles nochmal zusammengefasst:
    Logbuch eines Aprilscherzes

    Das ist deutlich lesbarer, als es das in dem Forum war.

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