Guter Dinge: Die Länderchefs Hannelore Kraft (NRW, SPD), Stanislaw Tillich (Sachsen, CDU) und Kurt Beck (Rheinland-Pfalz, SPD, v.n.l.r.) haben dem Atomausstieg zugestimmt© Rainer Jensen/DPA
Der Bundesrat hat den bereits vom Bundestag beschlossenen stufenweisen Atomausstieg bis zum Jahr 2022 gebilligt. Damit ist auch das sofortige Aus für acht Atomkraftwerke endgültig. Bis September soll die Bundesnetzagentur entscheiden, ob eines der acht stillgelegten AKW für den Fall von Stromengpässen bis 2013 in Bereitschaft bleibt. Die stillgelegten Meiler sollen nun zurückgebaut werden.
Mit dem Beschluss der Länder wird als Folge der Katastrophe von Fukushima die erst im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung endgültig zurückgenommen. Die Reihenfolge der Abschaltung bei den neun verbleibenden Atommeilern sieht so aus: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg II, 2021 Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C sowie 2022 Isar II, Neckarwestheim II und Emsland.
Das Gesetz für eine stärkere Förderung von Gebäudesanierungen hat der Bundesrat dagegen vorerst gestoppt. Nun muss wahrscheinlich im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Lösung gefunden werden. Die Länder wehren sich unter anderem dagegen, dass sie Steuerausfälle durch eine Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen mittragen sollen. Die Ausfälle können sich auf bis zu 1,5 Milliarden Euro über mehrere Jahre belaufen. Wer sein Haus energetisch saniert, kann bis zu zehn Prozent der Kosten jährlich von der Steuer absetzen.
Zudem kritisieren die Länder, dass die neben der Steuerabschreibung geplante Förderung von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr nicht ausreiche, um tatsächlich eine Sanierungsquote bei allen Gebäuden von zwei Prozent jährlich zu schaffen. Das Gesetz war das einzige beim Atom- und Energiepaket, dem der Bundesrat zustimmen musste. Die anderen sieben Energiegesetze können hingegen wie geplant in Kraft treten.
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