Abendeinsätze von Jungprofis
Draxlers Nachttor wird zum Präzedenzfall
Schalke-Spieler Draxler: Zu später Stunde noch im Job
Der Siegtreffer im Pokalspiel gegen Nürnberg machte Schalkes Julian Draxler zum Fan-Idol - doch durfte der 17-Jährige zu später Stunde überhaupt arbeiten? Ein Berufsschullehrer will das von der Gewerbeaufsicht wissen. Die Frage klingt absurd, aber selbst die Vereine wissen die Antwort nicht.
Julian Draxler bekam den Ball, er zog in die Mitte, düpierte seinen Gegenspieler mit einem Übersteiger, schoss auf das Tor, Entfernung rund 22 Meter. Nürnbergs Torwart hob ab, streckte sich, alles umsonst - der Ball passte genau. Es war kurz vor 23 Uhr, Verlängerung im Pokal-Viertelfinale zwischen Schalke und Nürnberg. Draxler schoss das 3:2, Schalke war weiter, Draxler der Held, ein Junge von 17 Jahren.
In Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes steht unter der Überschrift "Nachtruhe": "Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden." Ausnahmen sind erlaubt: für Bäckereien und Konditoreien, für "mehrschichtige Betriebe", für das "Gaststätten- und Schaustellergewerbe" - Profisport wird nicht erwähnt.
Hat Schalkes Trainer Felix Magath in den vergangenen Wochen also nicht nur die Schulpflicht für seinen Jungstar aus den Augen verloren, sondern auch das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Die Frage klingt absurd: Dürfen Jungprofis wie Draxler eigentlich gar nicht eingesetzt werden in Abendspielen? Hört man sich jedoch um, bei Vereinen, in den Kommunen, bei der Deutschen Fußball Liga, bekommt man überraschende Antworten - oder besser: keine echten Antworten.
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