Immer wieder versuchen Abgemahnte von Ihrem Provider zu erfragen, ob dieser die eigene Adresse herausgegeben hat und ob vielleicht noch eine andere Anwaltskanzlei diese Daten abgefragt hat. Regelmäßig kommt dann ein Textbaustein vom Provider, dass die Daten bereits gelöscht sind und Auskunft nur im Rahmen der gesetztlichen Bestimmungen erfolgt sei. Gern auch mit dem Hinweis, Auskunft würde nur an Anwälte gegeben werden.
Anders aber eine Mandantin, die sich an den Provider 1&1 wandte und folgende Mitteilung erhielt:
BXXXXXXBXXXXX
Rechtsanwälte
IHZ, XXXXXXstraße XX
D - XXXXX Berlin
Ihr Schreiben vom: XX.09+XX.09.2010
Ihr Zeichen: XXX-10
1&1 Zeichen: X-XX 10/10/XXXX
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