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Thread: Studie: Ein Viertel des Datenverkehrs im Internet verstößt gegen Urheberrecht

  1. #1
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    Studie: Ein Viertel des Datenverkehrs im Internet verstößt gegen Urheberrecht

    heise online - Tauschbörsenstudie: Ein Viertel des Datenverkehrs im Internet verstößt gegen Urheberrecht
    In einer groß angelegten Studie hat die britische Analysefirma Envisional im Auftrag für NBC Universal das Datenaufkommen in Bittorrent-Netzwerken, von File-Hostern und anderen Anbietern untersucht. Sie ging der Frage nach, inwieweit die Infrastruktur zur illegalen Verbreitung urheberrechlich geschützten Materials genutzt wird und welche Art von Dateien am meisten kopiert würden. Demnach machen Pornos und andere Spielfilme jeweils knapp über 35 Prozent der kopierten Dateien in Bittorent-Netzwerken aus. Auf Platz drei folgen Fernsehserien mit knapp 13 Prozent. Musikdateien lägen hingegen mit 2,9 Prozent weit abgeschlagen auf Platz sechs, noch hinter PC-Spielen, die knapp vier Prozent aller Torrent-Schwärme ausmachen. Bei über 99 Prozent aller über Bittorrent-Netzwerke verbreiteten Dateien handle es sich um urheberrechtlich geschützte Werke oder Pornographie.
    Bitte ganz genau lesen.
    Die Studie ist von der MAFIA finanziert.

    Die Rede ist hier auch von Dateien:
    Wer die Struktur von Szene-Typischen Releases kennt (Gesplittete RAR-Archive zu 40-100MB) kann auch den Unterschied zwischen Musik und Filmen nachvollziehen:
    Bei Musik passt 1 Album in ein Archiv - bei Filmen werden immer knapp 100 Archive genutzt.

    Auch interessant ist die Formulierung "urheberrechtlich geschützte Werke oder Pornographie":
    Die meisten pornographischen Werke erfüllen nicht die nötige Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz.
    Bleiben also nicht 99%, sondern nur 64%.

    Weiterhin besitzen auch Werke unter freien Lizenztypen (GPL,CC,...) einen Urheberrechtsschutz - genauso wie andere freiverbreitbare Software. (Chip-Torrents, Steam,...)

    Man sieht also deutlich, wie die Zahlen hier manipuliert worden.
    Trotzdem wollte ich die Studie nicht vorenthalten.

    mfg
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    slikrapid (08.02.11) , Snitlev (07.02.11)

  3. #2


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    Die Rede ist hier auch von Dateien:
    Wer die Struktur von Szene-Typischen Releases kennt (Gesplittete RAR-Archive zu 40-100MB) kann auch den Unterschied zwischen Musik und Filmen nachvollziehen:
    Bei Musik passt 1 Album in ein Archiv - bei Filmen werden immer knapp 100 Archive genutzt.
    ungenau und irrelevant

    Auch interessant ist die Formulierung "urheberrechtlich geschützte Werke oder Pornographie":
    Die meisten pornographischen Werke erfüllen nicht die nötige Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz.
    die Formulierung ist so praesentiert weil Pornographie als Gruppe betrachtet war (keine Unterscheidung in Bezug auf Urheberrechtstatus)
    die Schöpfungshöhe ist selbst wahrscheinlich sowieso kein Faktor der bei Qualifizierung fuer Urheberrechtschutz betrachtet wird

    Man sieht also deutlich, wie die Zahlen hier manipuliert worden.
    weiterhin gibts der Problem von Glaubwuerdigkeit in Bezug auf den eigentlichen Inhalt von die ueberwachte Dateien - es koennte mit grosse Sicherheit behauptet werden dass die Datein nur auf ihre Namen (nicht inhaltlich) ueberprueft waren, dann gibts auch ein Problem mit 'gerippte' (ua. dvdrip, mp3) Dateien die nicht derselbe Wert wie ihre Quelle/Source haben koennen und natuerlich da ist die Frage wie ist der eigentliche Datenverkehr relevant in Bezug auf Urheberrecht, der fuer vollstaendige Dateien (zB. voller Film) gilt oder gelten soll, wenn ueberhaupt, ganz zu schweigen von der (moderne) Sinngehalt des Urheberrechts selbst
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  4. #3

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    Quote Originally Posted by slikrapid View Post
    die Schöpfungshöhe ist selbst wahrscheinlich sowieso kein Faktor der bei Qualifizierung fuer Urheberrechtschutz betrachtet wird
    Korrekt.
    Denn sonst dürften gut 70% der aktuellen Musik ebenfalls keine Schöpfungshöhe besitzen: ist ja nur gesampelte Musk aus den 80ern mit etwas Bum-Bum-Bum drunter. Wo soll da die Schöpfungshöhe liegen?

    Und das Pornos dem Urheberrechtsschutz unterliegen, zeigen ja die massenhaften Abmahnungen einschlägiger Kanzleien. Mich würd mal die Reaktion eines Richters interessieren, wenn man vor Gericht die Schöpfungshöhe anzweifelt . . .


    Das mehr Traffic durch Videos verursacht wird, ist ja nun wirklich keine Überraschung, in Anbetracht der Datenmengen.
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