Das Dresdner Amtsgericht hat einen BitTorrent-Nutzer verurteilt. Dieser muss eine Strafe von 2.250 Euro zahlen. Andernfalls drohen ihm 150 Tage Haft.
Das bereits im letzten September ergangene Urteil wurde nun rechtskräftig. Das besondere an der Urteilsbegründung ist die Positionierung des Gerichts zum Betrieb eines BitTorrent-Trackers, was als Beihilfe zum illegalen Filesharing bezeichnet wird.
Der Nutzer hatte laut der klagenden Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nicht nur urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen, sondern auch einen Tracker betrieben. Dieser war nur registrierten Nutzern zugänglich.

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