Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage erlitten Copyright-Halter bei Prozessen gegen vermeintliche Rechtsbrecher Rückschläge vor US-Gerichten. Anfang Dezember hatte ein Bundesgericht in Washington D.C. im Falle einer Massenklage gegen 6230 Nutzer von Film-P2P-Börsen nach aussagefähigeren Informationen über die Beklagten verlangt, weil die Kläger nur IP-Nummern vorgelegt hatten. Annehmen mochte es die Klagen nur, wenn die Kläger auch Namen vorlegen könnten. Rund 5000 der Klagen wurden daraufhin vorerst zurückgezogen.
Eine Entscheidung, die erstmals signalisierte, dass die formalen Hürden gegen breit angelegte Klagen gegen Gruppen von P2P-Nutzern zunehmend höher gelegt werden. In einem der meistbeachteten Verfahren des Jahres bestätigte nun der Richter John Preston Bailey in West Virginia diesen Eindruck: Er hatte über die Zulassung von sieben Massenklagen gegen insgesamt 22.000 Internetnutzer zu entscheiden, die per Internet ohne Lizenz Pornofilme verteilt haben sollen. Die Massenklage hatte im Spätherbst weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil sich hier eine neue, härtere Gangart der Pornoindustrie gegen Film-Uploader anzudeuten schien - oder möglicherweise die Entdeckung eines neuen Geschäftsfeldes für Anwaltsbüros...

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