Wer den Mietspiegel einer Gemeinde auf seine Webseite stellt und dort zum Download bereit hält, sollte aufpassen. Er kann unter Umständen wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt werden. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart.

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel in Form von umfangreichen Broschüren erstellt. Diese konnten gegen eine Schutzgebühr bestellt werden. Ein Rechtsanwalt stellte diesen Mietspiegel vollständig in seinen Internetauftritt. Die Gemeinde verlangte, dass der Anwalt dies unterlässt. Dieser dachte aber nicht dran und erhob gegen die Gemeinde eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart. Dieses sollte ihm bestätigen, dass es sich hierbei um keine Urheberrechtsverletzung handelt.
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mfg