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Thread: Rapidshare: 150.000€ Strafe für E-Book-Downloads

  1. #1
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    Rapidshare: 150.000€ Strafe für E-Book-Downloads

    Das Unternehmen Rapidshare wurde vom Landgericht Hamburg zu einer Strafe in Höhe von 150.000 Euro verurteilt. Der Filehoster verstieß gegen eine Auflage vom Februar 2010, nachdem mehrere Verlage erfolgreich geklagt hatten.
    Am 4. Februar 2010 hatten einige Verlage, darunter Bedford, Pearson und Macmillan, eine Klage gegen Rapidshare eingereicht, da das Unternehmen auf seiner Homepage von Nutzern bereitgestellte E-Books der Kläger ohne Genehmigung zum Download anbietet. Insgesamt wurden 148 Bücher genannt, deren Upload und Download Rapidshare verhindern sollte / Rapidshare muss einige E-Book-Uploads verhindern - WinFuture.de.
    Am 10. Februar entschied das Landgericht Hamburg, dass der Filehoster sieben Tage Zeit hat, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die den Upload der genannten Bücher verhindern. Zudem mussten alle bereits gespeicherten E-Books der Verlage gelöscht werden. Sollte Rapidshare gegen diese Vorgabe verstoßen, wird eine Strafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig.
    Jetzt stellten die Verlage jedoch fest, dass sich der Filehoster nicht an die Abmachungen hält und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro, berichtet 'Torrentfreak' / RapidShare Gets 150,000 Euro Copyright Infringement Fine | TorrentFreak. Rapidshare sollte Filter einbauen, die bestimmte Wortkombinationen, Buchtitel und ISBN-Nummern erkennen und den Upload somit verhindern. Das Gericht stellte fest, dass die Kontrollmaßnahmen nicht greifen.
    Quelle: Rapidshare: 150.000€ Strafe für E-Book-Downloads - WinFuture.de

    Nun also der Ausgang der Geschichte mit dem E-Books den RS eindeutig verloren hat!
    Und was kommt als nächstes?
    Gestern E-Books, und morgen Movies, Musik oder sonstige Files???
    Noch ist es alleine RS die dafür haftbar gemacht werden, aber wie lange spielt RS noch den schwarzen Peter?
    Es ist nun nicht gerade einfacher geworden für RS, denn man ist auf die User angewiesen und solange der Profit noch ins possitive geht wird sich wohl nicht viel ändern, es sei denn die Spirale geht nach unten ins negative...



    mfg
    Last edited by Snitlev; 04.12.10 at 12:03.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. Who Said Thanks:

    Freak69 (04.12.10) , slikrapid (04.12.10) , fromas (04.12.10)

  3. #2
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    Die werden sicherlich in Berufung gehen.
    Notfalls durch alle Instanzen.
    Thanks

  4. #3
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    Ich bezweifel das sie damit durchkommen werden, da RS sich uneinsichtig zeigt und gegen die Auflagen verstoßen hat!
    Denke eher das es für sie noch teurer kommt...

    mfg

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  5. #4
    wie ist das eigentlich mit der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit?
    Kann ein deutsches Gericht eine Schweizer Firma verurteilen?
    Vllt könnte mir das jemand erklären^^
    We didn’t do any Google searching to find modded/hacked BitTorrent clients - we didn’t have to. We turned to the true authority on this - http://www.sb-innovation.de
    see
    Thanks

  6. #5


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    ich wuerde mir keine Sorgen ueber RS machen, ihre Anwaelte/Team haben bestimmt die Sache im Griff, ansonsten waeren die Buecher schon laengst geloescht (es sind ja nur 148 Buecher)

    Rapidshare sollte Filter einbauen, die bestimmte Wortkombinationen, Buchtitel und ISBN-Nummern erkennen und den Upload somit verhindern.
    afaik sowas aenliches laeuft schon bei RS, seine Effektivitaet ist eine andere Thema (dh. schwer klagbar/haftbar)
    Thanks

  7. #6
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    Quote Originally Posted by fromas View Post
    wie ist das eigentlich mit der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit?
    Kann ein deutsches Gericht eine Schweizer Firma verurteilen?
    Vllt könnte mir das jemand erklären^^
    Wann ist deutsches Recht anwendbar?

    Bei einer in der Schweiz ansässigen Firma, die sich an ein deutsches Publikum wendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch deutsches Recht zur Anwendung gelangen, selbst wenn der Anbieter des Internet-Angebotes seinen Sitz in der Schweiz unterhält. Solche Rechtsfragen tauchen in der Praxis immer dann auf, wenn dem Anbieter der Vorwurf unterbreitet wird, deutsche Rechtsvorschriften nicht eingehalten zu haben. Häufig tauchen solche Fragestellungen bei Wettbewerbsprozessen auf; etwa aufgrund der Nichteinhaltung von Preisangaben-Vorschriften oder aufgrund von Impressums-Pflichten, Widerrufsbelehrungen etc. Auch in diesen Fällen kann der abmahnende Wettbewerber verlangen, dass das Recht des Staates angewendet wird, in dem der Verletzungserfolg eingetreten ist. Kann der abmahnende Wettbewerber nachweisen, dass sich das Internet-Angebot auch an deutsche Kunden richtet, könnte die Anwendbarkeit deutschen Rechtes gegeben sein.
    Quelle: Grenzberschreitender e-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz | ilex Rechtsanwlte & Steuerberater - Potsdam & Berlin

    Internationale Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit und Gerichtsbarkeit

    Der Begriff internationale Zuständigkeit ist von der völkerrechtlichen Figur der Gerichtsbarkeit und dem der örtlichen Zuständigkeit des internen Rechts abzugrenzen. Die internationale Zuständigkeit bestimmt, ob die Gerichte eines Staates in ihrer Gesamtheit zur Entscheidung berufen sind; die örtliche Zuständigkeit legt innerhalb eines Staates die Zuständigkeitsverteilung fest. Die internationale Zuständigkeit ist zwar in Deutschland nur selten eigens geregelt und wird meist aus der örtlichen abgeleitet, dennoch bildet sie eine eigene, selbstständig zu prüfende Prozessvoraussetzung. So kann die örtliche ohne die internationale, aber auch die internationale ohne die örtliche Zuständigkeit gegeben sein. Auch bei der Gerichtsbarkeit handelt es sich nach allgemeiner Meinung in der deutschen Rechtswissenschaft (anders als die juridiction in Frankreich) um eine eigene Prozessvoraussetzung, die vor allem bei diplomatischen Immunitäten ausgeschlossen ist.
    Quelle: Internationale Zuständigkeit (Deutschland)

    ansonsten kannst du dich ja mal hier durchlesen, ist allerdings ein Forum:

    Deutsche Abmahnung in der Schweiz
    Abmahnungen aus Deutschland


    Deutsche Abmahnung in der Schweiz

    hoffe das du jetzt einigermassen was damit anfangen kannst ;-)

    mfg

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    Thanks

  8. Who Said Thanks:

    tokiodrift1 (05.12.10) , Freak69 (05.12.10) , Instab (05.12.10) , fromas (04.12.10)

  9. #7

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    Geschieht dem Drecksladen eigentlich recht. Unglaublich....finanzieren sich durch illegalen kram und wollen darauf noch profit schlagen... zum Glück hat RS kein Anreiz mehr für Uploader...keine Ahnung warum die Leute dadrauf immer noch uppen.
    Thanks

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