In dem langwierigen Disput zwischen der Verwertungsgesellschaften und Online-Diensten wie Youtube geht es unter anderem um die Frage, wie die Nutzung von geschützten Werken im Netz vergütet werden soll. Während die meisten Verwertungsgesellschaften zunächst auf ihr traditionelles Vergütungsmodell bestanden und einen festen Betrag pro Abruf eines Videos verlangten, bevorzugen die Diensteanbieter wie Google eine Beteiligung der Verwerter an den Werbeeinnahmen.
Mit der zunächst bis 2012 befristeten Einigung für den französischen Markt bröckelt die ehemals geschlossene Front der großen Verwerter nach ähnlichen Abkommen in Italien und den Niederlanden weiter ab. Damit steigt auch der Druck auf Youtube Deutschland und die hiesige Verwertungsgesellschaft Gema, die sich den Vorstellungen der Videoplattform bisher hartnäckig widersetzt. Die Gema hatte die Verhandlungen mit Youtube zuletzt platzen lassen und versucht derzeit, auf dem Rechtsweg Fakten zu schaffen.
Nach dem zunächst gescheiterteten Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung verschiedener Musikstücke auf Youtube zu erwirken, kündigte die Gema am Donnerstag an, die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen. Das Gericht hatte in seiner Ablehnung des Eilantrags aus verfahrenstechnischen Gründen darauf hingewiesen, dass einiges für einen Unterlassungsanspruch der Gema spreche.
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