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Thread: Hartz IV-Empfänger erhalten professionelle Hilfe bei Filesharing Abmahnungen

  1. #1
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    Hartz IV-Empfänger erhalten professionelle Hilfe bei Filesharing Abmahnungen

    Filesharing-Abmahnungen machen auch um Arbeitslosengeld II-Empfänger keinen Bogen.

    Dies zeigt die langjährige Praxis im Bereich der Schutzrechtsverletzungen. Die Rechteinhaber respektive die Kanzleien, die in vielen Fällen die Voraussetzungen für eine Gebührenerzielung konstruieren, fordern auch von "Hartz IV-Empfängern" die gleichen Summen wie von anderen Abgemahnten auch.

    Unter Beratungshilfe versteht man die staatliche Kostenübernahme für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (im gerichtlichen Verfahren gibt es die so genannte Prozesskostenhilfe).
    Anspruch auf Beratungshilfe haben in der Regel Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV-Empfänger), die sich aus eigenen Mitteln keinen Anwalt leisten können. Diese Personen können beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein erhalten und mit diesem einen Anwalt ihrer Wahl konsultieren. Die Beratungshilfeempfänger müssen dem auserwählten Anwalt sodann lediglich eine zusätzliche Gebühr in Höhe von maximal 10 € zahlen, sofern der Anwalt dies verlangt.
    In der Praxis sieht das Vorgehen jedoch meist völlig anders aus. Die Beratungshilfe honoriert in der Regel nicht einmal ansatzweise den tatsächlich anfallenden Arbeitsaufwand des Anwalts. Aus diesem Grund lehnen die meisten Kanzleien die Aufnahme eines Mandats auf Grundlage eines Beratungshilfescheins aus ökonomischen Gründen ab. Die Abgemahnten erhalten somit keinen rechtlichen Beistand und müssen sich selbst mit den Abmahnkanzleien auseinandersetzen. Der Ausgang des Verfahrens ist damit vorprogrammiert.
    Quelle: Die Abmahnung: Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz IV-Empfänger) erhalten professionelle Hilfe bei Filesharing Abmahnungen

    Warum sollte die Abmahnanwälte die nunmal die Rechteinhaber (sitzen meistens im Ausland) Rücksicht auf Hartz4 Empfänger nehmen, den Schaden den sie anrichten ist nunmal der gleiche wie bei arbeitenden Abmahnopfern!

    Also im Ernst ich bin nicht der Meinung das man denen auch noch mit Beratungshilfen entgegen kommen soll, bei anderen Straftaten werden auch keine Unterschiede gemacht, klar wenn es um Geldstrafen geht, die ja meistens vom Monatseinkommen abhängig gemacht werden mit den sogenannten Tagessätzen.

    Die Abmahnkosten sind ja nicht vergleichbar mit den Strafkosten/Geldbuße daher ist es doch auch Hartz4 Empfängern bewußt wenn sie illegal Filesharing betreiben müssen sie genauso haftbar gemacht werden wie andere auch, hoffe nicht das Hartz4 Empfänger dieses jetzt als Freifahrtschein zum illegalen Filesharing betrachten...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Instab (07.08.10)

  3. #2
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    kann ich dir nur zustimmen. das wäre geradezu pervers.

    die infantilisierung der gesellschaft ist meines erachtens schon mehr als fortgeschritten genug ...
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