Last edited by Se7Ven; 12.07.10 at 01:00.
Nosce Te Ipsum
es ging mir mehr um die möglichkeit des nachweises an sich. egal wer ihn macht.
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Korrekt und das steht im Kontext zu den Medizinern selbst ihrer Neutralität und ihrer Qualifikation sowie ihren Nachweis/Analyseverfahren ab.
Es gibt zu dem Thema Rauchen etliche Studien und Nachweisverfahren über die körperlichen Schädigungen wie z.b. Herzarterienerkrankungen Lungenleiden bis hin zu schwersten Krebs Erkrankungen.
Environmental tobacco smoke and tobacco related mortality in a prospective study of Californians, 1960-98 -- Enstrom and Kabat 326 (7398): 1057 -- BMJ
Brunnemann et al. 1990, Löfroth et al. 1989, ARB 1998, Gordon et al. 2002, Hyvärinen et al. 2000, Moshammer et al. 2004
DKFZ Heidelberg in Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko (PDF-Dokument)
Passive smoking and risk of coronary heart disease and stroke: prospective study with cotinine measurement -- Whincup et al., 10.1136/bmj.38146.427188.55 -- BMJ
Passivrauchen - Passivraucher: Risiko für Herzinfarkt
Tabakkontrolle.de
abakqualm macht Kinder hyperaktiv, 3. Dezember 2009 sueddeutsche.de, abgerufen am 26. Januar 2010
Prenatal and Postnatal Tobacco Exposure and Behavioral Problems in 10-Year-Old Children: Results from the GINI-plus Prospective Birth Cohort Study, 1. Dezember 2009 Environmental Health Perspectives, abgerufen 26. Januar 2010
Ärzte gegen Raucherschäden
http://www.who.int/mediacentre/news/...ke_free_laws_2
Nosce Te Ipsum
gerade bei langzeitschäden ist es sehr schwierig unter umständen diese zweifelsfrei auf eine einzige ursache zurückzuführen
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Sowas ist natürlich ein Unding.
Da sollte der Arbeitgeber wirklich gnadenlos für in die PPflicht genommen werden. Gerade bei einer Behörde gibt es soviele Mitarbeiter, das es kein Problem sein sollte, Raucher- und Nichtraucher Büros einzurichten und die Arbeitnehmer entsprechend zu verteilen.
Oder halt Rauchen am Arbeitsplatz ganz verbieten und Raucherzimmer einrichten.
Warum?
Da könnte man genauso wie in der Lebensmittelindustrie eine Beweislastumkehr einführen. Nicht der Geschädigte muss beweisen, das es dadurch kommt, sondern der Argeitgeber muss beweisen, das er alles mögliche zum Schutz der Nichtraucher unternommen hat. Verbot des Rauchens am Arbeitsplatz (schriftlich) sollte dann ausreichen.
Aber es ist doch schon interessant zu sehen, das gerade dieser Thread hier die mit Abstand meisten Beiträge hat - weit mehr als Threads, in denen echte Probleme besprochen werden . . .
das wäre eine gute lösung weil sich wie gesagt etliche langzeitschäden nur ganz schwer auf eine bestimmte ursache zurückführen lassen
weil es in diesem ans eingemachte geht was die persönlichkeitsrechte angeht. gut zu sehen dass nicht alle sich alles gefallen lassenAber es ist doch schon interessant zu sehen, das gerade dieser Thread hier die mit Abstand meisten Beiträge hat - weit mehr als Threads, in denen echte Probleme besprochen werden . . .
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