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Thread: Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten

  1. #1
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    Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten

    BGH schafft mehr Rechtsklarheit für Ärzte und Pfleger - Freispruch für angeklagten Anwalt

    Karlsruhe - Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur passiven Sterbehilfe ist es nicht länger strafbar, bei todkranken Menschen das Gerät zur Beatmung abzuschalten oder die künstliche Ernährung zu unterbrechen. Allerdings muss eindeutig klar sein, dass der selbst nicht mehr entscheidungsfähige Patient den Behandlungsabbruch befürworten würde. Damit hat das Karlsruher Gericht mehr Rechtsklarheit für Ärzte und Betreuer im Umgang mit unheilbaren und im Koma liegenden Kranken geschaffen.
    Die evangelische Kirche, das Bundesjustizministerium und Sprecher aller politischen Parteien begrüßten die Entscheidung. Das Urteil halte fest, dass der frei verantwortlich gefasste Wille in allen Lebenslagen beachtet werden müsse, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Entscheidung löste aber auch Bedenken und Kritik aus. Die Deutsche Hospiz-Stiftung sprach von einem "schwarzen Tag für die Schwerstkranken in Deutschland", die Ärztegewerkschaft Marburger Bund warnte vor Willkür.
    Quelle: Urteil zur Sterbehilfe stärkt Willen des Patienten - Nachrichten welt_print - Politik - WELT ONLINE

    Finde ich auch gut so, wobei ich noch einen Schritt weitergehen würde, dass man jeden Angehörigen der nur noch durch künstliche Ernährung usw. am Leben gehalten wird, seinen Wunsch folgen sollte er vorher festgelegt haben das man in so einem Fall wo es keine Rettung mehr gibt die Maschine abstellt um ihm so seine letzte Ruhe zu geben...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    slikrapid (20.02.11)

  3. #2
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    Ärzteschaft lockert Grundsätze bei Sterbehilfe

    Beihilfe zur Selbsttötung kann im Einzelfall ethisch vertretbar sein. Patientenwille wird gestärkt

    Erstmals werden auch Empfehlungen zur Sterbebegleitung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt


    Im Angesicht des Todes klammern sich Patienten oft an jeden Strohhalm, der ihr Leben verlängern könnte - oder aber sie wollen ihrem Leiden möglichst schnell ein Ende setzen, weil ihre Schmerzen unerträglich sind. In beiden Fällen stehen die behandelnden Ärzte vor schwierigen Entscheidungen: Sollen sie eine Therapie anordnen, auch wenn sie aussichtslos ist? Und dürfen sie einem Patienten dabei helfen, sich das Leben zu nehmen?
    Um den Ärzten mehr Sicherheit im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Patienten zu geben, hat die Bundesärztekammer jetzt neue Grundsätze zur "ärztlichen Sterbebegleitung" vorgelegt. Wichtigste Veränderung: Die Beihilfe zur Selbsttötung gilt nicht mehr in jedem Fall als unethisch. "Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe bei der Vorstellung der neuen Richtlinien in Berlin. Im Einzelfall können Ärzte ihrem Gewissen folgen, wenn sie Patienten dabei helfen wollen, ihr Leben zu beenden.
    Bislang galt ein solches Handeln als unvereinbar mit den ärztlichen Pflichten. Jetzt heißt es lediglich "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Diese Formulierung sei ihm wichtig, sagte Hoppe. Beihilfe zur Selbsttötung ist nach deutschem Recht nicht strafbar. Die aktive Tötung durch den Arzt aber bleibt verboten, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt.
    Erstmals hatte die Ärzteschaft im Jahr 1998 klargestellt, dass nicht nur Heilen und Schutz der Gesundheit zur ärztlichen Tätigkeit gehöre, sondern im Einzelfall das Sterbenlassen eines Patienten über der Pflicht zur Lebenserhaltung stehen könne. Diese Grundsätze zur Sterbebegleitung wurden 2004 überarbeitet. Damals wurde unter anderem festgelegt, dass die künstliche Ernährung als Therapie für Sterbende mit großen Schmerzen verbunden sein kann und daher eingestellt werden könnte. Das subjektive Gefühl von Hunger und Durst aber müsse weiterhin gestillt werden, hieß es.
    Quelle: Ärzteschaft lockert Grundsätze bei Sterbehilfe - Nachrichten Print - DIE WELT - Politik - WELT ONLINE

    Ich finde es auch absolut zeitgemäß sich endlich dieses unbequeme Thema wieder aufzugreifen und seitens der Ärzteschaft auch weiter zu lockern...

    mfg

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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  4. #3


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    Beihilfe zur Selbsttötung kann im Einzelfall ethisch vertretbar sein. Patientenwille wird gestärkt
    laecherlich & sinnlos: Patientenwille wird gestärkt sodass sie den Tod waehlen
    wobei wuerde ich hier auf Minderung von medizinische/Versicherungs Kosten tippen, als wirklicher Grund fuer diese Initiative

    Selbsttötung ist eine persoenliche Entscheidung/Recht, unbekuemmert von die medizinische Diagnose (krank oder gesund) - alle andere interessierte Menschen (wie Familie, usw.), die Gesellschaft, der Staat, usw. koennen darueber ihre Meinung haben und es praesentieren - die endgueltige Entscheidung liegt bei die Individue selbst, so einfach ist das (persoenliche Souveraenitaet)

    Quote Originally Posted by Snitlev
    um ihm so seine letzte Ruhe zu geben...
    uebrigens, es gibt nicht so was wie 'letzte Ruhe', nichts auf diesen Welt (der 'andere' einbezogen) befindet sich im wirkliche Ruhe/Stillstand/'Bewegungslosigkeit', die einzige Konstante ist die Veraenderung/Verwandlung/'Bewegung'

    deswegen sind Phrasen wie: RIP & PBUH Faelschungen/Trugbilder
    Last edited by slikrapid; 20.02.11 at 16:08.
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