die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke informiert und berät Sie umfassend, praxisorientiert sowie problembewusst.

Am 18.05.2010 ändert sich mit Inkrafttreten der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) mal wieder Grundlegendes für die Anbieter von Dienstleistungen im Internet. Wie wir bereits vor einigen Tagen an dieser Stelle berichtet haben, birgt die gesetzliche Neuregelung einiges an Brisanz. So lösten derart umfassende Änderungen in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnwellen aus, mit denen diejenigen, die sich zu langsam an die neuen Gegebenheiten angepasst hatten, abgestraft wurden. Die unter anderem auf das Internetrecht sowie den eCommerce spezialisierte Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke bietet im Rahmen einer Online-Beratung Hilfe.
Spoiler Wer braucht eine Beratung?:
Von der Dienstleistungsverordnung betroffen sind alle Dienstleister, die ihre Dienste auch auf einer Internetseite anbieten. Erfasst hiervon sind selbst Freiberufler wie Rechtsanwälte. Allerdings gibt es für verschiedene Berufsgruppen wie Bankdienstleister Ausnahmen. Im Zweifel sollten Sie auf jeden Fall prüfen lassen, ob Sie von der Neuregelung betroffen sind oder nicht.


Quelle: WBS-LAW Die Dienstleistungsverordnung und ihre rechtlichen Konsequenzen ? die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke informiert und berät Sie umfassend, praxisorientiert sowie problembewusst.

Falls jemand irgendeine Form von Diensten im Internet anbietet ist dieses nun durch die neue Verordnung geändert worden, daher ist es interessant sich vorab und im ersten Gespräch kostenlos fachliche Ratschläge zu den neuen Änderungen einzuholen...

mfg