Gewichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs: Eine Malerin aus Weimar hatte Google verklagt, weil in der Bildersuche Miniaturansichten ihrer Werke gezeigt werden. Das Gericht hat nun entschieden, dass Google ihre Urheberrechte nicht verletze. Die Klägerin hätte das Finden ihrer Bilder verhindern können.

29. April 2010

Google verletzt keine Urheberrechte, wenn in der Bildersuche Miniaturansichten von Bildern angezeigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH hat somit die Revision einer Frau aus Weimar abgewiesen, die gegen Google geklagt hatte. Die Malerin und Grafikerin hatte argumentiert, dass ihre Werke geschützt sind. Eine Darstellung ihrer Bilder in einer Trefferliste in der Google-Bildersuche verstoße daher gegen das Urheberrecht.
Quelle: BGH-Urteil zu Bildersuche: Google verletzt keine Urheberrechte - Medien - Feuilleton - FAZ.NET

Also Jungs und Mädels denkt daran wenn ihr morgends die Zeitung holt, oder halbnackt auf den Balkon rum liegt, hat man Euch erstmal erfasst bleibt Ihr ein ewiger Zeitzeuge im Google Streetview...

mfg