In den aktuellen Abmahnungen, u.a. für die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, weist die Kanzlei Nümann + Lang darauf hin, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von Ihnen nicht veranlasst worden ist. Auch heißt es in der Abmahnung, dass der Anschlussinhaber nicht einer Straftat bezichtigt wird. Es geht bei der Abmahnung um eine außergerichtliche Einigung auf zivilrechtlicher Basis.
Dies ist zu bezweifeln. Nach unseren Erfahrungen bedeutet die Unterschrift unter der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt war, dass auch der Zahlungsanspruch in voller Höhe zu erfüllen ist. Ob die Kanzlei Nümann + Lang das Schreiben als „Eingeständnis“ wertet, ist dabei zweitrangig. Der Zahlungsanspruch ist dann wohl kaum noch abzuwenden.
Quelle: Abmahnung Kanzlei Nümann + Lang – Unterlassungserklärung als Eingeständnis?! | Abmahnung-Blog.de
Also so wie in diesem Fall geschildert, ist für mich der richtige Weg "Bevor ich irgendwas unterschreibe" mich anwaltlich vorher beraten zu lassen...
mfg
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