Seit dem 1.9.2008 ist es für Rechteinhaber ein leichtes Spiel, an die Personendaten hinter einer IP-Adresse zu gelangen. Dies ermöglicht der sogenannte Zivilrechtliche Auskunftsanspruch. Man gibt einem Richter einen Stapel mit IP-Adressen und erklärt, welche Urheberrechte über diese verletzt wurden. Im günstigsten Fall genehmigt dieser den Auskunftsanspruch für alle IP-Adressen. Die Provider müssen infolgedessen sämtliche relevanten Daten aushändigen.
Vor dem 1.9.2008 war dieses Spiel etwas schwieriger, aber kostengünstiger. Man erstattete Strafanzeige. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber ermittelt hatte, verlangte man Akteneinsicht. So kam man an den Klarnamen hinter der IP-Adresse. Da die Staatsanwaltschaften aber regelmäßig mit solchen Anzeigen überflutet wurden, versuchte man mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine Lösung zu finden.
Diese bewegt sich zwar im zivilrechtlichen Bereich. Das Strafrecht fällt deshalb aber nicht komplett flach, so dass nach wie vor das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung besteht. Ein Anschlussinhaber aus Landshut durfte nun erleben, was genau dies bedeutet. Interessant sind hierbei gleich mehrere Aspekte des Ablaufs
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