Filesharing via P2P-Programme birgt seit Jahren ein immer größer werdendes Risiko. Meistens erhalten Betroffene eine Abmahnung. Ein Anschlussinhaber aus Landshut wurde nun Ziel einer Hausdurchsuchung für eine einzige Datei.

Seit dem 1.9.2008 ist es für Rechteinhaber ein leichtes Spiel, an die Personendaten hinter einer IP-Adresse zu gelangen. Dies ermöglicht der sogenannte Zivilrechtliche Auskunftsanspruch. Man gibt einem Richter einen Stapel mit IP-Adressen und erklärt, welche Urheberrechte über diese verletzt wurden. Im günstigsten Fall genehmigt dieser den Auskunftsanspruch für alle IP-Adressen. Die Provider müssen infolgedessen sämtliche relevanten Daten aushändigen.
Vor dem 1.9.2008 war dieses Spiel etwas schwieriger, aber kostengünstiger. Man erstattete Strafanzeige. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber ermittelt hatte, verlangte man Akteneinsicht. So kam man an den Klarnamen hinter der IP-Adresse. Da die Staatsanwaltschaften aber regelmäßig mit solchen Anzeigen überflutet wurden, versuchte man mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine Lösung zu finden.
Diese bewegt sich zwar im zivilrechtlichen Bereich. Das Strafrecht fällt deshalb aber nicht komplett flach, so dass nach wie vor das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung besteht. Ein Anschlussinhaber aus Landshut durfte nun erleben, was genau dies bedeutet. Interessant sind hierbei gleich mehrere Aspekte des Ablaufs
gulli.com - news - P2P: Hausdurchsuchung in Landshut für eine Datei!

Was man wohl mit dieser Aktion bewirken wollte bzw. welchen Zweck sie gedient hat bleibt mir ein Rätsel für "nur eine Datei" ?

Sollte es als Excample dienen ging diese Aktion wohl deutlich in die Hose, anstatt man jemanden präsentiert hätte wo man zumindest von einem wirklichen großen Erfolg hätte sprechen können!
Finde übrings die Beiträge von @Firebird77 aus dem Gulli immer sehr gut und lesenswert...

mfg