Viele Filesharer haben schon mal etwas von der „100 €-Regelung” gehört und fragen nach, ob diese nicht auch auf die zahlreichen Filesharing Abmahnungen Anwendung findet. Die Deckelung der Abmahnkosten ist in § 97a Abs. 2 UrhG enthalten und besagt:
Die Rechtsprechung lehnt die Anwendung der „100 €-Regelung” auf die Filesharing-Fälle bislang weitestgehend ab und begründet dies vor allem damit, dass es sich hierbei gerade nicht um einfach gelagerte Fälle handle und diese auch nicht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfinden würden. Da mag so mancher den Kopf schütteln.
Quelle: W&B Anwälte Filesharing: Deckelung der Abmahnkosten auf 100 ? möglich?
Also ist davon momentan auszugehen, das es beim Filesharing nicht angewendet wird, es könnte zwar aber die Gerichte sind dagegen, noch...
mfg
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