+ Reply to Thread
Results 1 to 2 of 2

Thread: Vorratsdatenspeicherung - Karlsruhe kippt deutsche Regelung

  1. #1

    Join Date
    18.11.09
    Posts
    180
    Activity Longevity
    0/20 17/20
    Today Posts
    0/5 ssssss180

    Vorratsdatenspeicherung - Karlsruhe kippt deutsche Regelung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Die Speicherung der Daten ist aber weiterhin grundsätzlich und ausnahmsweise möglich.
    ....
    Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - Karlsruhe kippt deutsche Regelung - Politik - sueddeutsche.de

    Wie genau gehts jetzt weiter? Ab wann kann ich eine Löschung fordern bzw. bei meinem Anbieter anrufen?
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  2. Who Said Thanks:

    mabuse (03.03.10)

  3. #2
    Retired Staff
    v6ph1's Avatar
    Join Date
    29.09.08
    P2P Client
    (keinen)
    Posts
    2,177
    Activity Longevity
    0/20 19/20
    Today Posts
    0/5 sssss2177
    Die Zusammenfassung der Süddeutschen Zeitung ist missverständlich:

    Der Artikel bei heise ist wesentlich besser:
    heise online - Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.
    Die Paragraphen, die die Vorratsdatenspeicherung darstellen sind alle Restlos für nichtig erklärt worden. (Wegen Verstoßes gegen GG Art. 10)

    Das heißt konkret, dass keine Vorratsdaten mehr gespeichert werden dürfen und alle Vorhandenen (unverzüglich) gelöscht werden müssen.

    Das Verfassungsgericht hat aber auch betont, dass eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie möglich wäre.
    Die nötigen Vorraussetzungen dafür hat das BVerfG aber sehr hoch gelegt:
    So müssen diese Daten verschlüsselt und dezentral abgelegt werden.
    Zugriffe dürfen nur bei ganz wenigen (explizit im Gesetz angegebenen) Straftaten ermöglicht werden und das mit Richtervorbehalt. (Also ein Richter muss im konkreten Fall entscheiden.)

    Der Zugriff durch Polizei und Geheimdienste wurde auch an sehr hohe Auflagen geknüpft.

    Eine Verfassungskonforme Umsetzung wäre demzufolge:
    "Jeder Provider muss speichern, diese Daten (asymetrisch) verschlüsseln und es darf niemand darauf zugreifen."

    Weiterhin wurden auch die 6 Monate als Höchstgrenze für die Speicherdauer gesetzt.

    Für den einzelnen Kunden bedeutet es jetzt, dass er nix unternehmen muss und die Provider selbst (ohne weitere Ermahnungen) die Daten löschen müssen.

    mfg
    v6ph1
    Multibootsysteme einrichten
    Apple: Da ist der Wurm drin.
    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt auch von Dummen regiert.
    Das Volumen einer Pizza mit Radius z und Höhe a ist gleich Pi·z·z·a
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  4. Who Said Thanks:

    mabuse (03.03.10) , Rebound (02.03.10)

+ Reply to Thread

Tags for this Thread

Posting Permissions

  • You may post new threads
  • You may post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •