Die Musikindustrie ist in einem Strafverfahren mit einer Filesharing-Klage vor dem Amtsgericht Mainz gescheitert: Der Angeklagten, der Anschlussinhaberin, konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie unrechtmäßig Musikdateien über eine Tauschbörse im Internet verbreitete. Zwar wurden bei einer Hausdurchsuchung vier PC und eine externe Festplatte gesichert, doch zum Tatzeitpunkt nutzten möglicherweise ihre zwei Kinder oder ihr Ehemann den Internetanschluss. Sie selbst sei zu dem Zeitpunkt an ihrem Arbeitsplatz gewesen.
Von den angeblich 3780 Musikdateien, die von diesem Internetanschluss aus angeboten wurden, fanden die Ermittler nur vier auf einem Laufwerk, das von einem Passwort geschützt war. Laut der Jura-Zeitschrift "MMR" hat die Angeklagte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und teilte mit, dass nicht nur sie Zugang zum Internet gehabt habe...

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