Verstöße gegen das Urheberrecht durch den Download von geschützten Inhalten aus dem Internet werden immer strenger geahndet.
"Die Musikindustrie zieht die Zügel an und schlägt härter zu", sagt Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht-Kanzlei. Mittlerweile werde auch vor Minderjährigen nicht mehr halt gemacht. Die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß könnten sich schnell auf
mehrere tausend Euro summieren.
Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine
15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche "allgemeiner Kenntnis - auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist", entschieden die Richter.
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