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Thread: Seit 1.1.08 neues Urheberrecht: auch Downloaden illigal

  1. #1
    wienun

    Seit 1.1.08 neues Urheberrecht: auch Downloaden illigal

    1. Erhalt der Privatkopie

    Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
    Quelle: BMJ | Pressemitteilungen | Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft

    Bald darf man in Deutschland nix mehr
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  2. Who Said Thanks:

    user132 (25.01.08) , Tornado (07.01.08) , $chm0ddad0$e (05.01.08) , fromas (05.01.08) , 0ldboy (02.01.08) , Butcho (02.01.08) , Punisher (02.01.08) , Rebound (02.01.08) , hitman (02.01.08)

  3. #2
    NoBRAKEz
    lool das ist alles doch soo lächerlich! mal im ernst...
    warum reden die mit den gesetzen so drumherrum?
    bald braucht man nur noch bei jemand anderem zuzugucken wie er sachen runterlädt und macht sich damit strafbar
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  4. #3
    Retired Staff -Rayen-'s Avatar
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    So lachhaft ist das neue Gesetz garnichtmehr! Somit sind Cheater nichtmehr im grauen Bereich , sondern ganz klar illegal , genauso wie welche die auch Uploaden! Das ist ein schlechter Schritt ,denn bis ende letzten Jahres konntest du theoretisch loaden wie du wolltest wenn du mit ner No Uplaodmod gesaugt hast , doer per Rapidshare , nun ist es offiziell illegal.
    mfg Rayen
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  5. #4
    sectune
    Dieser Schritt war auch klar abzusehen. Die Musikindustrie macht in der ganzen EU immer stärker Druck und verlangt schärfere Gesetze und Strafen. Gott sei Dank sind wir im Moment noch nicht auf dem Gesetzesentwurfsniveau der USA angelangt.
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  6. #5
    Traurig wie sich das entwickelt... bald dürfen wir gar nix mehr :(
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  7. #6
    SpongebobPx10
    Ich finde, die Musik & Filmindustrie ist daran selbst schuld.

    Die M&FI. heult rum [], dass niemand mehr was kauft, und alle nur noch Raubkopieren und downloaden und dabei [-> achtung jetzt folgt IRONIE] gehn wir doch auf unsere Kunden ein, habe angemessene Preise, unser OnlineAngebot ist auch sehr schön, und auch nicht überteuert, und ganz einfach zu bedienen....

    Ich will nicht der M&FI. alles in die Schuhe schieben und sagen, dass wenn sie was ändert, alles Raubkopierer aufhören zu kopieren oder zu laden, aber sie könnte was verändern.

    Zitat von WDR.de
    Aktuelle Hitsingles auf Mausklick? Fehlanzeige!

    Von Jörg Schieb

    Die Musikbranche jammert gerne lauthals über fallende Umsätze. Doch was sich gut verkaufen lässt, die Hits aus den aktuellen Charts zum Beispiel, sind online nur schwer oder überhaupt nicht zu bekommen. Fans von Max, Alexander oder Herbert Grönemeyer haben es schwer, wenn sie sich online mit Songs versorgen wollen. Das verlieren selbst geduldige Musikfans das Interesse.
    Das trifft es genau auf den Kopf...
    Dann kann ich die dort erworbenen Titel nicht mal überall anhören, nicht beliebig oft brennen usw...

    Mfg
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  8. #7
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    sollen sie mich hohlen kommen ist mir schnurz egal, es ist ja nicht so das man an das zeug schwer ran kommt, die sollten sich mal besser was in diese richtung einfallen lassen.. woher kann ich als Otto normalverbraucher mir sicher sein was illegal ist und was nicht abgesehn von Kinofilmen natürlich, und downloaden im allgemeinen kann einfach nicht illegal sein egal ob im net oder in ner tauschbörse dann dürfte ich mir nicht mal freeware progs saugen...
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  9. #8
    Ziroto
    na meistens wirst du schon wissen ob das zeuch was du lädst illegal ist oder nicht, hmm?

    na solange dein hd nicht überschwappt vor illegaler software hat man eh nix zu befürchten da erst bei nem gewissen datenvolumen recherchen betrieben werden...
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  10. #9

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    Die Frage ist ja auch, was man lädt.
    Wer zum Beispiel nur Black Metal Alben runterlädt, wird kaum damit rechnen müssen einen Brief eines Anwalts zu erhalten, da solche Musikrichtungen doch eher selten von großen Labels unterstützt werden und die Alben eher Garagenproduktionen sind.
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  11. #10
    KisS

    Thumbs up in einem anderen Forum gelesen.

    Hier eine kurze Info zum loggen der IP bei Rapidshare, steht auch unter Hoster / Rapidshare



    Es werden jeweils folgende Daten bezüglich Downloads gespeichert:

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    Es gibt keine Logs darüber, welcher User welche Datei herunter geladen hat.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

    Freundliche Grüsse,

    RapidShare AG - Support Team

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  12. #11
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    Quote Originally Posted by KisS View Post
    Hier eine kurze Info zum loggen der IP bei Rapidshare, steht auch unter Hoster / Rapidshare



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    Diese Aussage geht ja nun nicht wirklich konform mit dem neuen Gesetz! Von wann stammt denn diese Info?
    .
    .
    .

    Wer immer mit dem Strom schwimmt, wird die Quelle nie erreichen...
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    Thanks

  13. #12
    KisS

    Exclamation

    Quote Originally Posted by Anyway View Post
    Diese Aussage geht ja nun nicht wirklich konform mit dem neuen Gesetz! Von wann stammt denn diese Info?
    Diskussion zur Sendung SternTV 10.10.07 22.15h RTL

    Vorbeugende Unterlassungserklärungen

    Von Christian Solmecke, Kanzlei Wilde & Beuger (Köln)

    Haben Sie oder Ihre Kinder möglicherweise illegal Musik im Internet getauscht? Befürchten Sie eine Abmahnung? Eine vorbeugende Unterlassungserklärung an die Musikindustrie schützt Sie zumindest vor saftigen Anwaltsgebühren. Hier finden Sie Schreiben, die der IT-Rechtsexperte Christian Solmecke verfasst hat.

    Bevor Sie die Unterlassungserklärungen abschicken, lesen Sie folgenden Text komplett durch! In der Regel laufen die Filesharingverfahren so ab, dass die IP-Adresse eines Filesharers gespeichert und mittels einer Strafanzeige zurückverfolgt wird. Der jeweilige Anschlussinhaber wird dann von einem Rechtsanwalt abgemahnt. Die dabei entstehenden Abmahnkosten in Höhe von mehreren tausend Euro können immer dann vermieden werden, wenn die Betroffenen schon vor der Abmahnung eine so genannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben haben. Das ist also die Flucht nach vorne, für alle Anschlussinhaber, die bislang noch nicht von der Musikindustrie angeschrieben worden sind.

    Wenn Sie zu befürchten haben oder nicht ausschließen können, dass in den vergangenen Monaten über Ihren Internetanschluss sei es von Freunden oder von Kindern - illegal Musik getauscht worden ist, dann empfehlen wir die Abgabe der nachfolgenden sechs Unterlassungserklärungen.

    Mit diesen Unterlassungserklärungen verpflichten Sie sich gegenüber den Tonträgerherstellern, künftig dafür Sorge zu tragen, keine Musik im Internet mehr anzubieten. Doch Achtung! Sie müssten dann auch hundertprozentig sicherstellen können, dass Ihr Internetanschluss nicht mehr für illegale Filesharingaktivitäten genutzt wird. Sollte eines der genannten Unternehmen feststellen, dass nach dem Zeitpunkt der Abgabe der vorbeugenden Un-terlassungsverpflichtungserklärung über Ihren Anschluss Musikdateien angeboten werden, kann das betroffene Unternehmen einen Vertragsstrafanspruch gegen Sie geltend machen, der - abhängig von der Anzahl der angebotenen Dateien - die vorgenannten Abmahnkosten um ein Vielfaches übersteigen kann. Darüber hinaus müssen Sie wissen, dass die Wirkung der Unterlassungserklärung 30 Jahre andauert.

    Im Übrigen weisen wir auch darauf hin, dass es sich bei den sechs angeschriebenen Firmen lediglich um die wohl größten in Deutschland vertretenen Tonträgerhersteller handelt. Uns ist auch bekannt, dass noch weitere Tonträgerhersteller derzeit abmahnen. Ebenso mahnen aktuell die Spieleindustrie, Rechteinhaber von Hörbuchern und Teile der Filmindustrie ab. Vor solchen Abmahnungen sind Sie durch die Abgabe der unten stehenden Unterlassungserklärungen nicht geschützt. Auch schützt sie die Erklärung nicht davor, dass die sechs Unternehmen Sie auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wollen. Präjudizierende Wirkung für eine tatsächlich begangene Verletzung sollte die Abgabe der Erklärung aber nicht haben. Mit anderen Worten: die Abgabe der Unterlassungserklärung ist kein Schuldeingeständnis. Das bedeutet, wenn ein Schadensersatzanspruch trotz Abgabe der Erklärung an Sie herangetragen wird, ist es an den vorgenannten Tonträgerunternehmen nachzuweisen, dass über Ihren Anschluss und von ihnen persönlich auch tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen wurde.

    Sollten Sie trotz Abgabe der vorbeugenden Unterlassungserklärung von einer der unten stehenden Firmen in Anspruch genommen werden, können Sie darauf verweisen, dass von Ihnen bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben worden ist. Zumindest die immensen Rechtsanwaltskosten können dann nicht mehr von ihnen verlangt werden. Wie bereits ausgeführt, wird es jedoch grundsätzlich möglich sein, von Ihnen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen, falls sich später herausstellt, dass Sie die Urheberrechtsverletzung persönlich begangen haben. Dieser Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich unabhängig von der Abgabe der Unterlassungserklärung zu beurteilen.

    Wir geben abschließend zu bedenken, dass die von uns zur Verfügung gestellten Muster die Beratung eines Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ersetzen können. Sollten Sie bei der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung unsicher sein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit ihrem konkreten Fall an einen fachlich versierten Anwalt zu wenden.

    Wichtig: Die Unterlassungserklärung muss immer von demjenigen abgegben werden, auf den der Internet- anschluss registriert ist, auch wenn nicht er selbst, sondern eines seiner Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Senden Sie die Unterlassungserklärungen per Einschreiben-Rückschein (!) an die sechs verschiedenen Tonträgerhersteller. Sobald die Erklärungen bei der Musikindustrie eingetroffen sind, können Sie wegen zuvor begangener Filesharingaktivitäten nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden.
    ------------------------------------------------------------------------------------------

    darauf hin hat ein User Rapidshare eine email geschrieben. Die email ist vom 12.12.07.

    Das gesetzt wurde ja am 09.11.07 verabschiedet.
    Also ist es wohl im rahmen.
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  14. #13
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    Kollege von mir meinte , er habe gelesen , das dieses Gesetz auf P2P beschränkt sei....mit anderen Worten heißt das aber , das Rapidshare nicht davon betroffen ist....ist das ein Gerücht oder stimmt das? Bin zu faul mir das ganze Ding duchzulesen
    mfg Rayen
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    Thanks

  15. #14

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    Quote Originally Posted by -Rayen- View Post
    Kollege von mir meinte , er habe gelesen , das dieses Gesetz auf P2P beschränkt sei....mit anderen Worten heißt das aber , das Rapidshare nicht davon betroffen ist....ist das ein Gerücht oder stimmt das? Bin zu faul mir das ganze Ding duchzulesen
    mfg Rayen
    es heißt ja:
    Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.
    auf rapidshare und co werden die datein auch unrechtmäßig angeboten.
    das schließt somit alle möglichen downloadwege ein, also auch rapidshare, FTP-Server und usenet etc.. es findet also keine differenzierung der downloadmöglichkeiten statt.
    Last edited by H.Jay_S.; 13.01.08 at 17:17.
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  16. Who Said Thanks:

    Tornado (14.01.08) , Rebound (13.01.08)

  17. #15
    aragorn22
    Hiho Atzen ich finde die Hacker sollten mal die Server von der Musik und Filmindustrie und sonstigen Anhängern zu schrott verarbeiten, das wäre mal richtig geil.
    Da kann man wieder laden was man will ob Gesetz hin oder her oder ins Ausland umziehen so wie die Rapidshare AG, wobei viele ja sowiso aus Deutschland auswandern weil die, die Schnauze voll haben einfach zu schlechte Lebensbedingungen.
    Bald ist der Film Minority Report von Steven Spielberg die Wirklichkeit, aber diejeniegen die Macht haben können sich alles erlauben

    mfg aragorn22
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