Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der Sonn- und Feiertage gestärkt. Die Richter kippten die großzügige Berliner Regelung, nach der an bis zu zehn Sonntagen im Jahr die Geschäfte geöffnet haben dürfen. Geklagt hatten dagegen die beiden großen Kirchen. Das Urteil hat Auswirkungen auf ganz Deutschland.
Quelle: Einkaufen am Sonntag: Richter kippen großzügiges Ladenschlussgesetz - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINEDie großzügige Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin ist teilweise verfassungswidrig. Die Freigabe aller vier Adventssonntage verstößt gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als "Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Bloße Profitinteressen reichten nicht aus, um mehrere verkaufsoffene Sonntage in Folge als Ausnahme von der Schutzregel zuzulassen. Damit hatten die Beschwerden der beiden Amtskirchen teilweise Erfolg (AZ: 1 BvR 2857/07 u.a.).
Wieder ein heikles Thema, zum einen wollen wir die Freiheit rund um die Uhr einkaufen zu gehen, zum anderen aber auch unser freien Sonntag/Feiertag genießen!
Nun kann man zwar sagen dadurch entstehen Arbeitsplätze, aber ist das so?
Man fängt die Tage doch mit Aushilfskräften bzw. Halbtagskräften (400 € Basis) auf.
Was meint Ihr?
mfg
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