Kollege Dominik Boecker zwitschert derzeit ein paar erstaunliche Zahlen und Bilder ins Netz.
Folgt man seinem Twitter-Account “domainrecht“, liest und sieht man mit großen Augen, dass da derzeit zwei dicke Akten beim Landgericht Köln liegen, in denen es um Auskunftsersuchen nach § 101 Urhebergesetz (UrhG) in Urheberrechtssachen geht.
Quelle: Abmahnwahn-Dreipage bitte links Navi-leiste "Abmahnwahn Aktuell" dort scrollen bis zu diesem ArtikelFilesharing, um genauer zu sein:
2 dicke Akten; in einer wird Auskunft über mehr als 1.700 IP-Adressen verlangt, in der anderen über mehr als 11.000 IP-Adressen. Die Inhaber der Adressen sollen abgemahnt werden, wobei im ersten Falle 10.000,- Euro, im zweiten Falle 50.000,- Euro als Gegenstandswert angegeben wurden.
Hier sieht man mal wie erträglich dieses Geschäft für die Abmahnwahn-Anwälte ist, wenn man sich dann die Streitwärte + RA-Kosten mal ansieht ist es wirklich ein erschreckendes Beispiel, wie gesagt nur von einem Rechtsanwalt / Kollege Dominik Boecker http://www.greyhills.eu/dominik_boecker.html der in der Kanzelei Greyhills Rechtsanwälte - Kanzlei für int. Markenschutz in Köln sein Zuhause hat...
mfg
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