Die Begründung der Forderung deutscher Verleger nach [local] neuen Leistungsschutzrechten fällt immer mehr in sich zusammen: Wurde anhand des Vorgehens der Zeitschrift Lettre International ([local] Es geht auch ohne Leistungsschutzrechte) gegen die Bild-Zeitung einer größeren Öffentlichkeit bekannt, dass gegen von fremden Anbietern unlizenziert übernommene Texte auch mit dem jetzt zur Verfügung stehenden Instrumentarium problemlos vorgegangen werden kann, so stellt sich nun sogar heraus, dass es spezialisierte Anbieter gibt, die angebliche Plagiate im Netz suchen und diese im Auftrag von Autoren oder Verlagen abmahnen lassen.
Quelle: TP: Abmahnen von Zitaten

also bitte nochmal zur Info, da man ja selbst gerne Zitate nutzt die nunmal von anderen sind, also für uns heißt das dass man wenn man was zitiert mindestens die Urheber-Quelle mit anzufügen ist...

mfg