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Thread: BGH: Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots

  1. #1
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    BGH: Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2009 (Az.: V ZR 253/08) die Entscheidung des LG Duisburg für ein bundesweites Stadionverbot bestätigt.Gegenüber dem Kläger war ein Stadionverbot verhängt worden. Dieser zählte zu einer Gruppe von Anhängern des FC Bayern, die in eine tätliche Auseinandersetzung mit Anhängern eines anderen Fußballclubs geraten waren. Dem Kläger gegenüber wurde daraufhin ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Dieses wurde auch nicht unmittelbar mit Einstellung des Strafverfahrens aufgehoben, sondern noch eine gewisse Zeit weiter aufrecht erhalten. Der Kläger trug vor, nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen zu sein.
    Quelle: W&B Anwälte BGH: Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots

    Sorry, aber ich finde das Urteil in Ordnung denn ich will mit meiner Tochter ein Fußballspiel sehen ohne Angst vor solchen Chaoten zu haben...

    Sowas gehört nicht ins Stadion, possiive Stimmung schon, aber keine negative und schon gar keine 3te Halbzeit...

    mfg

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  2. #2

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    Absolut richtig. Wenn die sich auf die Mütze hauen wollen, dann sollen die gefälligst unbeteiligte raushalten. Die Spiele sind für die Ja regelmäßig nur ein Vorwand. Da können die sich auch nen anderen Vorwand suchen...
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  3. #3

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    Ihr beide habt wohl den Satz "Der Kläger trug vor, nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen zu sein. " überlesen. Als jemand, der nicht ausschließlich schlechte Erfahrungen mit seinen Mitmenschen gemacht hat, nehme ich in Betracht, dass er Recht haben könnte. Versetzt euch in diesem Fall mal in seine Lage. Wenn er ein echter Fan ist und ein Jahres-Abo (oder wie immer das beim Stadionbesuch heißt) gekauft hat, ist diese Strafe absolut ungerecht und für mich auch unverständlich, solange seine Schuld nicht bewiesen ist. Oder ist man jetzt bei euch tatsächlich solange schuldig bis man in Eigenregie seine Unschuld nachgewiesen hat?!?
    Ich bin an diesem Fall emotional beteiligt, da ich mal auf dem Nachhauseweg in eine auf die Straße getragene Kneipenschlägerei geraten bin, indem ich versuchte, zwei besonders aggressive Kampfhähne voneinander zu trennen. Der Lohn meiner Mühe: ein zerrissenes Hemd, diverse Kratzer, 3,5 Stunden Aufenthalt auf dem Polizeir-Revier, Papierkram bis zum Abwinken und ein Hausverbot bei nämlicher Kneipe (wobei das letzte am wenigstens störte...)
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    v6ph1 (08.11.09)

  5. #4
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    @El-Mo, sorry da hast du vollkommnen Recht, ich habe mich da blenden lassen vom Haupthema so das ich es beim Lesen überflogen habe und mir schon mein Urteil wohl zu schnell gewählt habe...

    mfg

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