Quelle: W&B Anwälte BGH: Bestätigung des bundesweiten StadionverbotsDer BGH hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2009 (Az.: V ZR 253/08) die Entscheidung des LG Duisburg für ein bundesweites Stadionverbot bestätigt.Gegenüber dem Kläger war ein Stadionverbot verhängt worden. Dieser zählte zu einer Gruppe von Anhängern des FC Bayern, die in eine tätliche Auseinandersetzung mit Anhängern eines anderen Fußballclubs geraten waren. Dem Kläger gegenüber wurde daraufhin ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Dieses wurde auch nicht unmittelbar mit Einstellung des Strafverfahrens aufgehoben, sondern noch eine gewisse Zeit weiter aufrecht erhalten. Der Kläger trug vor, nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen zu sein.
Sorry, aber ich finde das Urteil in Ordnung denn ich will mit meiner Tochter ein Fußballspiel sehen ohne Angst vor solchen Chaoten zu haben...
Sowas gehört nicht ins Stadion, possiive Stimmung schon, aber keine negative und schon gar keine 3te Halbzeit...
mfg
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