+ Reply to Thread
Results 1 to 2 of 2

Thread: Filesharing Abmahnung - Forenthesen auf dem Prüfstand

  1. #1
    VIP
    Snitlev's Avatar
    Join Date
    30.09.08
    Location
    WWW
    P2P Client
    legal, illegal, scheißegal
    Posts
    10,437
    Activity Longevity
    1/20 19/20
    Today Posts
    0/5 ssss10437

    Filesharing Abmahnung - Forenthesen auf dem Prüfstand

    Veröffentlicht am 2. November 2009

    Im folgenden möchte ich mich gerne einmal mit einigen Thesen auseinadersetzen, die immer wieder von Forennutzern teilweise auch von Kollegen verbreitet werden und dazu ein paar Sätze sagen. Nachdem es schon unzählige Darstellungen zum Thema Tauschbörsennutzungen gibt, erspare ich dem Leser Auseinandersetzungen mit dem Thema “verbotene Massenabmahnung”.
    dort wird aus rechtlicher Seite mal genau die sognannten Foren-Thesen/Weisheiten erläutert, indem man auf die gebräuchlichsten Thesen eingeht; wie zb.:

    1. Der beste Weg auf eine Abmahnung zu reagieren, ist die Versendung einer modifizierten Unterlassungserklärung und keine Zahlung zu leisten.

    2. Es gibt keine Klage nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung

    3. Niemand klagt wegen 800,00 EUR (ein Lied) bzw. eine solche Klage würde wegen “Geringfügigkeit” abgewiesen

    4. Die Rechteinhaber können nicht alle verklagen, das wäre viel zu viel Aufwand

    5. Anwalt lohnt erst nach Erhalt der Klage

    6. Wer einmal zahlt, dessen Adresse wird weitergereicht und der bekommt eine Abmahnung nach der Anderen

    7. Die Rechteinhaber stellen die Sachen selber in Netz um dann kostenpflichtig abzumahnen

    8. An Abmahnungen verdienen am Meisten die Anwälte

    9. Nicht Reagieren ist die beste Lösung

    10. Es droht immer auch ein Strafverfahren. Bzw. wer die geforderte Summe nicht zahlt bekommt einen Eintrag ins Führungszeugnis …
    auf all diese Punkte wird RA Dr. Wachs / Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte eingehen und die rechtliche Richtigstellung erläutern...

    Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Filesharing Abmahnung - Forenthesen auf dem Prüfstand

    Ich hoffe das damit vielen einiges klarer und verständlicher erfolgt...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  2. Who Said Thanks:

    vDD+wR (03.11.09) , Nickname (03.11.09)

  3. #2

    Join Date
    24.07.09
    Posts
    434
    Activity Longevity
    0/20 18/20
    Today Posts
    0/5 ssssss434
    Meine Meinung zum Thema :

    1. Ist zutreffend
    2. Gute Frage. Aber ich denke mal, dass die modiizierte UE keinen Sinn machen würde, wenn dannach noch eine Klage möglich wäre. (zumindest eine, die Erfolg versprechen könnte)
    3. - 7. sind schwachsinn, wobei man über 5 diskutieren könnte.
    8. Ist leider zutreffend
    9. Ist falsch. Man setzt sich der (kostenpflichtigen) Gefahr einer einstweilligen Verfügung aus
    10. Ist der reine Schwachsinn. Post vom Abmahnanwalt bekommt man immer erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Untersuchung.
    Reply With QuoteReply With Quote
    Thanks

  4. Who Said Thanks:

    Snitlev (03.11.09) , vDD+wR (03.11.09)

+ Reply to Thread

Tags for this Thread

Posting Permissions

  • You may post new threads
  • You may post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •