Zwei juristische Punktsiege gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet haben die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und ein namentlich nicht genanntes "großes Musiklabel" errungen. Das Landgericht Köln hat eine am 15. Januar erlassene einstweilige Verfügung gegen die Download-Plattform Rapidshare bestätigt. Damit geht der Rechtsstreit in die zweite Instanz....
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