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Thread: AG Reutlingen zur Beschlagnahme von Festplatte

  1. #1
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    AG Reutlingen zur Beschlagnahme von Festplatte

    Inwieweit darf die Polizei den Rechner samt Festplatte wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung im Wege der Beschlagnahme mitnehmen? Hierzu gibt es eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Amtsgerichtes Reutlingen, die den Ermittlungsbehörden die Grenzen aufzeigt.

    Vorliegend nahm die Polizei bei einem EDV-Berater aufgrund einer Beschlagnahme Anordnung des Amtsgerichtes Reutlingen am 30.11.2011 vier Festplatten mit. Es bestand wohl der Anfangsverdacht eines Steuerdeliktes. Im Folgenden wehrte sich jedoch der Betroffene und reichte dagegen drei Tage später Beschwerde beim Amtsgericht Reutlingen ein.
    Daraufhin entschied das Amtsgericht Reutlingen mit Beschluss vom 05.12.2011 (Az. 5 Gs 363/11), dass die Polizei die mitgenommenen Festplatten herausgeben muss. Es hob seinen Beschlagnahme Beschluss mit künftiger Wirkung auf.
    Auf der anderen Seite stellte das Gericht fest, dass die Beschlagnahme zunächst rechtmäßig erfolgt ist. Hierzu führt es aus, dass die Mitnahme von den Datenträgern nur dann zulässig ist, wenn die forensische Datensicherung vor Ort nicht durchgeführt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, muss allerdings bei der Mitnahme die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft muss die Beschlagnahme also so schnell wie möglich wieder aufheben. Aufgrund der geringen Datenmenge sah der Richter einen Zeitraum von drei Werktagen als ausreichend an. Nach Ansicht des Gerichtes durfte dem EDV-Berater deshalb kein Vorwurf gemacht werden, weil er – vermutlich aus Kostengründen – die gebotene Sicherung der Daten unterlassen hat.
    Die Entscheidung des Amtsgerichtes Reutlingen ist zu begrüßen, weil hier gerade für kleinere Selbstständige schnell die berufliche Existenz auf dem Spiel steht. Aus dem Beschluss ergibt sich nämlich, dass die Ermittlungsbehörden hier normalerweise nicht über einen längeren Zeitraum den Rechner im Wege der Beschlagnahme mitnehmen dürfen. Die konkrete Dauer der Beschlagnahme hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. Wer etwa als EDV-Berater, Webdesigner oder Online-Händler dringend auf seinen Rechner samt Festplatte angewiesen ist, sollte sich aufgrund der unsicheren Rechtslage von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Beschlagnahme der Festplatte mit Rechner kommt auch dann in Betracht, wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen des Verdachtes einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ermittelt.
    Quelle: Bechlagnahme von Festplatte durch Polizei zulässig?

    Mich würde mal interessieren ob das auch gilt im Falle von Urheberrechtsverstössen?

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Thanks

  2. #2
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    die platte einfach verschlüsseln
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