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Thread: Befristete Beschäftigung wissenschaftlichen Personals

  1. #1
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    Befristete Beschäftigung wissenschaftlichen Personals

    Die befristete Anstellung von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist nach abgschlossener Promotion bis zur Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu neun Jahren zulässig. Die erweitere Regelung im Bereich der Medizin ergibt sich daraus, dass hier von einer erheblichen zeitlichen Inanspruchnahme des Mitarbeiters aufgrund der Facharztaubildung ausgegangen wird. Wissenschaftliches Personal aus anderen Bereichen, die länger als sechs Jahre befristet angestellt werden, können sich daher im Rahmen einer Entfristungsklage auf eine unbefristete Anstellung berufen. So entschied das BAG im Falle eines Diplom - Biologen, dessen Arbeitsvertrag an einer medizinischen Hochschule für mehr als sechs Jahre befristet abgeschlossen wurde (BAG, Urt. v. 02.09.2009, AZ. 7 AZR 162/08).
    Quelle: W&B Anwälte Befristete Beschäftigung wissenschaftlichen Personals

    Hoffe einige hier können was mit dem guten Urteil anfangen...

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2

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    Das Ergebnis wird sein, dass die befristeten Verträge nurnoch über 5 Jahre abgeschlossen werden und damit dann auch die betreuten Forschungsprojekte immer kürzer werden müssen, da die Mitarbeiter vorher ihr Vertragsende haben.
    Lange Verlaufsstudien werden damit wieder weiter erschwert....obs hilft?
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  3. #3

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    Soviel zur Förderung von Bildung, Forschung....
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