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Thread: Uploader bei Rapidshare abgemahnt

  1. #1

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    Uploader bei Rapidshare abgemahnt

    Am 25. April diesen Jahres berichteten wir über eine Abmahnung, die seitens der Kanzlei Rasch ausgesprochen wurde. Die Kanzlei Rasch tritt dabei als anwaltliche Vertretung primär für die Majors Universal Music und Warner Music Germany auf, und verfolgt in Zusammenarbeit mit der ProMedia GmbH Urheberrechtsverletzungen im Internet. Während der primäre Fokus bislang auf den bekannten P2P-Tauschbörsen lag, ermittelte man nun nach Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auch nach den Uploadern bei Rapidshare. Während der Fall des Metallica-Uploads anfänglich harsch kritisiert wurde, stellte sich schnell heraus, dass es keine Fälschung war. Kurze Zeit nach unserer Berichterstattung folgten Pressemeldungen seitens des Bundesverbandes Musikindustrie sowie der Rapidshare AG.
    Quelle: gulli.com
    Wenn das bei Rapidshare so weiter geht werden die User ihnen wohl davonlaufen ...
    Last edited by v6ph1; 12.09.09 at 16:27. Reason: Quelle hinzugefügt
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  2. #2

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    Quote Originally Posted by Creativ View Post
    Quelle: gulli.com
    Wenn das bei Rapidshare so weiter geht werden die User ihnen wohl davonlaufen ...

    Naja ist ja erst ein Fall, aber hört sich echt nicht gut an. Mal sehen wies weiter geht. Ich denke für den normalen RS Zieher wird das keine Konsequenzen haben. Maximal für die Uploader wird es ungemütlich, wenn überhaupt
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  3. #3

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    Aber wenn die Uploader davonlaufen ist es für die Leecher auch nichtmehr sehr lukrativ ^^
    Last edited by Creativ; 12.09.09 at 17:41.
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  4. Who Said Thanks:

    ghostfucker (12.09.09) , Se7Ven (12.09.09) , v6ph1 (12.09.09)

  5. #4
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    Aber wenn die Uploader davonlaufen ist es für die Leecher auch nichtmehr sehr lukrativ

    Genau....so ist es weil es macht wohl wenig Sinn ohne die Uploader als User
    sich dort bei Rapidshare aufzuhalten.

    Während der primäre Fokus bislang auf den bekannten P2P-Tauschbörsen lag, ermittelte man nun nach Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auch nach den Uploadern bei Rapidshare.
    Die Zivilrechtlichen Auskunftsansprüche finde ich in dem Fall allerdings nicht förderlich und eher als eine Einschränkung.
    Last edited by Se7Ven; 12.09.09 at 18:07.

    Nosce Te Ipsum
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  6. #5

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    Das trifft doch eh nur Deppen, die ihren Dateien Klarnamen vergeben und ohne Passwort packen . . .

    Was soll Rapidshare denn machen, wenn da ein Blödmann eine Datei "Madonna - Best of (Full Album) (by Super HaXoR).rar" hochlädt?

    Jeder mit minimalster Intelligenz macht daraus "Elefanten Bilder.rar", packt mit Passwort ein und achtet darauf, das auch die Dateinamen im Archiv verschlüsselt sind - und hat damit nix zu tun.

    Solche Abmahnungen laufen imho unter "Digitaler Darwinismus".
    Kein Mitleid mit den Doofen!
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  7. Who Said Thanks:

    mufty (18.09.09) , Reichsadler (15.09.09)

  8. #6

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    Korrekt mabuse, und die Dateien noch mehrfach ineinander packen und jeweils irgendwelche schwachsinnigen Namen vergeben wie "Omas Geburtstagsfeier". Werbung für seine Arbeit kann der Uploader zur Not immer noch innerhalb.

    Ach und nochwas: Ist es nicht immer noch so, dass die Uploader-IP nach 24h gelöscht wird?
    Dann kann man doch einfach mal 24h die Links geheim halten und erst dann veröffentlichen. 24h ist nicht wirklich viel verlorene Zeit und wäre in diesem Fall doch wirklich totsicher. Naja muss jeder selber wissen...
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  9. #7

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    das is so glaub net ganz richtig...
    von downloader wird die ip max 24h gespeichert, von uppern solange, wie die datei online ist
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  10. #8
    Quote Originally Posted by mufty View Post
    Dann kann man doch einfach mal 24h die Links geheim halten und erst dann veröffentlichen.
    die meisten rs uploader wollen eh nur punkte sammeln...was schwierig wird, wenn sie die releases 24h zurückhalten...

    btw. euch sollte doch klar sein, dass dieses gepacke auf dauer nix hilft. das passwort wird eh immer beim link mitgepostet...
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  11. #9

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    Nicht so ganz. Wenn Links frisch gepostet werden, dann laden immer recht viele runter. Am nächsten Tag haben immer noch viele Interesse. Aber spielt ja sowieso keine Rolle, wenn Uploader-IP gespeichert bleibt.
    Verschlüsselung bringt eigentlich immer recht viel. Meinen Erfahrungen nach sind Mehrfach-Packen, CryptLoad, Passwortschutz mit Verschlüsselung sicher nicht unknackbare Methoden, aber es stellt immer noch einen gewissen Aufwand für die Abmahner dar!
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  12. #10
    kann man denn die rs server einfach so nach daten durchsuchen? [bin ein rs noob ]

    wenn nein, dann bekommt man die links doch eh nur über so portale wo das pw immer dabei ist (sonst kann es ja niemand anders entpacken), und damit ist das gepacke einfach sinnlos...
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  13. #11
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    Quote Originally Posted by ghostfucker View Post
    kann man denn die rs server einfach so nach daten durchsuchen?]
    dito ;-) aber hier gibts Aufklärung: Zur Auskunft nach §101 Urheberrechtsgesetz verpflichtet


    Der One-Click-Hoster Rapidshare.com aus der Schweiz galt lange als Geheimtipp für den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material. Doch damit dürfte bald Schluss sein. Aus einer Abmahnung, die netzwelt vorliegt, geht hervor, dass die Rapidshare AG den Rechteinhabern unter bestimmten Umständen IP-Adressen der Nutzer seines Angebots nennen muss. Grundlage hierfür ist der Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes. Auch die Provider müssen dem Gesetz zufolge ihre Kunden anhand der IP identifizieren. Was folgt, sind teure Abmahnungen. Es soll sogar schon eine Hausdurchsuchung gegeben haben.
    Quelle: Rapidshare: Filehoster gibt Daten von Nutzern heraus (Update) @ NETZWELT.de

    Das Urteil gegen RS: Gema vs. Rapidshare: Urteil gegen One-Click-Hoster @ NETZWELT.de

    Berufung von RS vs. Gema: GEMA-Klage: Rapidshare kündigt Berufung an @ NETZWELT.de

    Alleine wenn ich schon sehe wie puplic dieses hier überall angeboten wird über Youtube, dann dürfte doch auch klar sein das dort ein verstärktes Intresse liegt: YouTube - rapidshare

    mfg

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  14. #12
    ne, habe mich nicht aufs rechtliche bezogen...

    sondern darauf wie die 'ermittler' an die daten kommen (kenne ja rs absolut nicht).

    kann man da alle server nach einer datei absuchen (z.b. district 9), oder sind auch die ermittler auf die börsen angewiesen, wo die links verteilt werden?
    letzeres würde das packen zur steigerung der sicherheit nutzlos machen...
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  15. #13
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    Man kann die RS Server ansich nicht durchsuchen.



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  16. #14
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    Manche Teilnehmer warfen uns vor, es würde sich lediglich um gefälschte Dokumente handeln. Die Staatsanwaltschaft müsse anderweitig an die Daten gelangt sein. Selbst wir hielten es zunächst für unwahrscheinlich und vermuteten, dass man ein Board (Forum) hochgenommen hat, in welchem der Betroffene die Links gepostet hatte. Von dort hatte man dann seine IP-Adresse erhalten, die geschätzte Zahl der Downloads übertrug man durch einen Bedank-o-Mat. Die These wurde aber vom Betroffenen selbst zerstört, der sich äußerte, dass die Zeitangaben im Hausdurchsuchungsbeschluss mit dem Zeitpunkt der Uploads bei Rapidshare übereinstimmen. Uns wurde auch von anderer Stelle eine Supportmail von Rapidshare zugestellt. In der uns vorliegenden E-Mail heißt es, dass man nach Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sei, die IP-Adresse herauszugeben, sofern man noch über diese verfügen würde.
    das ganze ist zu lesen: VORSICHT !Rapidshare gibt ab sofort Daten der Benutzer heraus - One Click Hoster - Freesoft-Board

    alles etwas merkwürdig?

    mfg

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  17. #15

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    Quote Originally Posted by shoulder View Post
    Man kann die RS Server ansich nicht durchsuchen.
    Ich bin letztens über ein paar RapidShare-Suchmaschinen gestolpert.

    Hab mir leider keine Bookmarks gesetzt, weil die meisten halt mittlerweile mit Passwort einpacken und sowieso keine klaren Dateinamen vergeben, von daher sind diese Suchmaschinen so oder so relativ wertlos.

    Quote Originally Posted by ghostfucker View Post
    ne, habe mich nicht aufs rechtliche bezogen...

    sondern darauf wie die 'ermittler' an die daten kommen (kenne ja rs absolut nicht).

    kann man da alle server nach einer datei absuchen (z.b. district 9), oder sind auch die ermittler auf die börsen angewiesen, wo die links verteilt werden?
    letzeres würde das packen zur steigerung der sicherheit nutzlos machen...
    Das ist ein anderes paar Schuhe.
    Rapidshare ist verpflichtet, bei offenkundigen Urheberrechtsverletzungen aktiv zu werden. Was keinesfalls bedeutet, das die jetzt anfangen, tausende von Warez-Seiten regelmäßig zu überprüfen. Aber das (automatisierte) Überprüfen von hochgeladenen Archiv- und Dateinamen nach einer Sammlung auffälliger Schlagworte, das dürfte schon stattfinden. Und da hilft verschleiern und verschlüsseln gegen.

    Die staatlichen Errmittlerund Abmahner sind dagegen schon auf die Warez-Seiten angewiesen (dürfte auch einfacher für die sein, ein paar Dutzend Warezseiten im Auge zu behalten, als die zahllosen Uploads bei RS zu überwachen) - und dann hilft verschleihern und verschlüsseln natürlich kein bischen.

    Ich würd jetzt auch nicht mehr auf RS uploaden.
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