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Thread: Brief vom Anwalt gegen Abmahnanwalt (Abmahnung, Unterlassungserklärung)

  1. #16
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    Schutzschriften statt Unterlassungserklärungen ? - Vorsicht !

    Im Rahmen einer Abmahnung machen die betroffenen Rechteinhaber unter anderem einen Unterlassungsanspruch geltend. Zur Durchsetzung dieses Unterlassungsanspruches fordern sie von den Abgemahnten die Abgabe einer “strafbewehrten Unterlassungserklärung”. Wird diesem Verlangen nicht nachgekommen, haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens - und hier im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens - durchzusetzen.
    Einige Anwälte raten Betroffenen in der letzten Zeit vermehrt von der Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ab.
    Diese Unterlassungserklärungen seien nicht notwendigerweise abzugeben, vielmehr sei die Hinterlegung von sogenannten “Schutzschriften” sinnvoller.
    Quelle: W&B Anwälte Schutzschriften statt Unterlassungserklärungen ? - Vorsicht !

    Ich kann Euch nur empfehlen, bei den ganzen Wirrwarr mittlerweile das Ihr als allererstes ein tel. kostenloses Vorabgespräch mit einem Anwalt aufsucht bevor Ihr versucht eigenmächtig zu handeln!

    Das hat zwar jetzt nicht direkt mit meinen Fall zu tun, aber es passt ganz gut hierhin, mich würde auch mal freuen wie Eure Reaktionen auf die von mir eingestellten Briefe sind ???

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    hitman (02.07.09)

  3. #17
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    Abmahnung bei Tauschbörsennutzung und File-Sharing: Haften Kinder, Jugendliche, der

    1. Die Abmahnungen der Musikindustrie

    Neben der zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberverstößen durch Spielehersteller beobachten wir in jüngster Zeit, dass neben Spieleherstellern z.B. bei "earth 2160" , Zuzzex oder Eidos auch die Musikindustrie aktiv wird, um Ansprüche gegenüber Tauschbörsennutzern geltend zu machen. Entweder ohne Kenntnis des Betroffenen von einem Strafverfahren oder zeitnahe nach Abschluss eines Strafverfahrens, in der Regel durch Einstellung werden durch eine Hamburger Anwaltskanzlei Abmahnungen im Namen verschiedener Musik-Labels verschickt. Gleich sechs Musikfirmen haben die Hamburger Anwaltskanzlei beauftragt. Es handelt sich um edel records GmbH, edel Media & Entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co.KG, Sony BMG Musik Entertainment (Germany) GmbH, Universal Music GmbH sowie Warner Music Groupe Germany Holding GmbH.
    Quelle: Internetrecht - abmahnung-filesharing

    auch recht interessant, bitte lesen...

    und ganz aktuell finden mal wieder Massenabmahnungen statt: http://www.az-web.de/news/computer-d...Downloads.html

    Kanzlei Waldorf setzt Abmahnwelle wegen Tauschbörsennutzung ungebremst fort
    Quelle: http://www.az-web.de/news/computer-d...Downloads.html

    Hier ein YT Video von ZDF WISO über Abmahnungen bei illegalen Musikdownloads

    [ame="http://www.youtube.com/watch?v=voeRC2fruJw"]http://www.youtube.com/watch?v=voeRC2fruJw[/ame]

    auch noch mal eine gute Seite um sich aktuelle Infos eizuholen:

    http://www.die-abmahnung.info/who-is...anwaelte-film/

    mfg
    Last edited by Snitlev; 22.07.09 at 15:24. Reason: news

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    TheSuspect (26.04.10) , hitman (22.07.09)

  5. #18
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    Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage

    Derzeit wird die Frage, ob Vergleiche wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen sinnvoll sind, sehr stark und leidenschaftlich diskutiert.

    Ausgangspunkt ist die Frage, soll ein Abgemahnter sich mit der Gegenseite vergleichen oder nicht? Die eine Seite sagt, nein, keinen Vergleich. Ansonsten hören die Abmahnungen niemals auf und mittelbar müssen sich auch die fügen und zumindest Teilzahlungen leisten, denen vielleicht eine Rechtsverletzung nicht nachgewiesen werden kann, bzw. denen die Rechtsverletzung nicht zugerechnet werden kann. Denn mit gefüllten Taschen werden dann auch die schwierigeren Fälle angegangen. Der Rat lautet daher “mod-UE” und fertig. Da ist was dran. Nur stellt sich dann wieder das Problem, dass diejenigen, die trotzdem verklagt werden, ihre Suppe allein auflöffeln müssen. Warum sich dann die Zahlungsverweigerer nicht zusammentun und durch eine finanzielle Einlage ihre eigene Rechtsschutzversicherung bilden, bleibt ungeklärt.
    Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Vergleichen oder nicht Vergleichen - das ist hier die Frage

    eine sehr gute Diskussion, die mich nun auch noch erwartet, bist heute ist immer noch nichts diesbezüglich von der gegenseite gekommen.

    Und danach werde ich dann den Rat meines Anwalts annehmen, ob wir vergleichen oder nicht!

    Ich halte Euch auf jeden Fall auf den laufenden...

    mfg

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    TheSuspect (26.04.10) , hitman (28.07.09)

  7. #19
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    Endlich Antwort von meinen RA Dr. Wachs zu meiner Abmahnung aus dem Jahr 2008

    Grob zusammen gefasster Inhalt des Briefes:

    In vorbezeichneter Angelegenheit hat sich die Gegenseite seit geraumer Zeit nicht gemeldet.
    Daher erlaube ich mir, meine Liquidation zu überreichen. Ich bitte um Überweisung des dort genannten Gesamtbetrags auf mein Konto zu überweisen bis zum xxx

    Die Summe beläuft sich auf insgesamt 214,20 € inkl. 19% Umsatssteuer (180 pauschal + 34,20 UmSt). diese kann sogar auf 3 Monate gewährt werden ohne Zinsaufschlag.

    Die Akte wird nunmehr von mir ruhend gestellt. Sollte sich die derzeit beauftragte gegeneriche Rechtsanwaltskanzelei in ihrer Sache melden, wäre meine weitere außergerichtliche Tätigkeit natürlich von dem jetzt in Rechnung gestellten Honorar umfasst.

    So das ist eben mal grob zusammengefasst, Die Gegnerische Anwaltskanzelei Schutt und Waetge wollten 926,80 €
    nun sollte sich die Gegenseite nicht mehr melden (wovon wir ausgehen) sind es mir für diese Erfahrungen die 214,20 € wert gewesen.

    mfg

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