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Metzler-Mörder zieht vor Europäischen Gerichtshof
Wenige Monate nach seiner Verurteilung beschäftigt der Ex-Jurastudent Magnus Gäfgen die Justiz abermals: Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Kindermörder Gäfgen: Klage in Straßburg
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AP
Kindermörder Gäfgen: Klage in Straßburg
Frankfurt am Main - Grund für die Klage in Straßburg sei die Folterandrohung, der Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war, berichtet der "Tagesspiegel". Gäfgens Rechtsanwalt Michael Heuchemer schreibt in der Klage, bei der Folterandrohung handele es sich um die "massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des Menschenrechts und des Folterverbots". Die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft basiere im Kern auf dem durch massivste Gewaltanwendungen erpressten Geständnis, argumentiert Heuchemer. Eine "effektive Wahrnehmung der Verteidigungsrechte" sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die erdrückenden Beweise durch Folter erlangt worden seien.
Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte am 1. Oktober 2002 angeordnet, dem nach der Lösegeldübergabe festgenommenen Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht sagen würde, wo er den elfjährigen Jakob versteckt hielt. Am 20. Dezember 2004 wurde Daschner wegen Anstiftung zur Nötigung schuldig gesprochen; gegen ihn erging aber nur eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt".
Heuchemer sagte dem "Tagesspiegel", Klageziel in Straßburg sei, die Verurteilung Deutschlands zu erreichen. Deutschland habe "die Garantie des Folterverbots massiv verletzt". Der Anwalt erklärt dem Bericht zufolge in der Klageschrift: "Durch eine massive Menschenrechtsverletzung wurde das Beweismittel erfoltert, das den gesamten Prozess bestimmte." Nach Angaben einer Sprecherin des Straßburger Gerichtshofs ging die Beschwerde bereits am 15. Juni ein. Sie beziehe sich auf die Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, und zwar auf das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren.
Gäfgen hatte Jakob von Metzler am 27. September 2002 in Frankfurt-Sachsenhausen in seine Wohnung gelockt und erstickt. Anschließend erpresste er eine Million Euro Lösegeld von den Eltern. Er wurde nach der Übergabe am 30. September festgenommen. Gäfgen wurde am 27. Juli 2003 vom Landgericht Frankfurt wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Im Mai 2004 verwarf der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag der Verteidigung als unbegründet. Im Dezember erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Gäfgens Klage für unzulässig. Der verurteilte Mörder hatte argumentiert, die Folterdrohung Daschners gegen ihn sei ein Verfahrenshindernis im Strafprozess gewesen.
so Schweine dürfen noch klagen. finde hier hat man zurecht druck auf den Mörder ausgeübt, in der Hoffnung ein Kind zu retten.