Deutschland darf Armutsflüchtlingen Hartz IV verweigern
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland weiterhin sogenannten "Armutsflüchtlingen" Hartz IV verweigern darf, wenn diese nur wegen der Sozialleistungen oder zum Zweck der Jobsuche gekommen sind.
Geklagt hatte eine Rumänin, die 2010 zu ihrer Schwester in Leipzig gezogen war. Weil sie keine Arbeit aufnahm, verweigerte das Jobcenter ihr die Sozialleistungen.
Die Debatte um den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU schwelt schon länger. Dabei geht es vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien.
EuGH bestätigt deutsche Strategie gegen "Armutsflüchtlinge"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verweigern darf, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen. Bereits im Mai hatte ein Gutachter die deutsche Praxis bejaht (Az: C-333/13): Der Staat könne auf diese Weise Missbrauch und "eine gewisse Form von 'Sozialtourismus'" verhindern und die Systeme vor Überlastung schützen. Der Gutachter bestätigte damit eine zentrale Regel im deutschen Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen.
Quelle: EuGH bestätigt - kein Hartz IV für "Sozialtouristen" - Politik - Süddeutsche.de
Ein gutes Urteil gegen Sozialschmarotzern aus EU-Staaten die nichts anderes im Sinn haben als Sozialtourismus zu betreiben, nicht anders hätte dieses Urteil ausfallen dürfen...
mfg