Gericht: Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger
Köln/Münster Westlotto mit Sitz in Münster darf nach einem Entscheid des Kölner Landgerichts vorerst keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Doch wie das Verbot in der Praxis umgesetzt werden soll, ist völlig unklar. Mitarbeiter in Lotto-Annahmestellen landesweit sind verunsichert.
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Westlotto kündigte an, «unverzüglich» Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die Entscheidung als «absurd». Ein Konkurrent hatte gegen die Lotterie geklagt.
Bei dem Entscheid handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die vom Gericht nicht begründet wurde, wie der Sprecher des Kölner Landgerichts, Dirk Eßer, am Donnerstag mitteilte. Sie gilt nur für die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster (Westlotto). Die zeigte sich am Donnerstag schockiert über das Verbot.
Einkommen der Kunden prüfen?«Ich weiß nicht, wie Mitarbeiter in den Annahmestellen in der Lage sein sollen, das Einkommen von Kunden zu überprüfen», sagte Westlotto-Sprecher Axel Weber. Die Lotterie werde ihre Mitarbeiter nicht anweisen, Gehaltsbescheinigungen zu verlangen. Das sei «weltfremd». Einen Spieler zu sperren, sei nur nach «umfangreicher Prüfung» möglich.
An den Lotto-Annahmestellen im Land herrschte nach dem Entscheid Ratlosigkeit.
Quelle: westline | Gericht: Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger
Und wie weit will man die Menschenrechte für Hartz4 Empfänger noch beschneiden?
mfg