Warnung vor der so genannten "modifizierten unterlassungserklärung"
Wir warnen dringend vor der unüberlegten Abgabe so genannter modifizierter Unterlassungserklärungen. Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein "Königsweg", um billig aus einer Abmahnung "heraus zu kommen". Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht.
Quote:
Es gibt keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn
* eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,
* die Rechtslage im filesharing ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung
gespalten und umstritten;
* die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen
ihr nicht mehr folgen;
* Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
* vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;
* es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben,
weil ein gerichtliches Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen hat;
* weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die
Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben
den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch
Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts);
Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!. Eine modifzierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefähren, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.
Quelle: Das Märchen von der modifizierte Unterlassungserklärung
Also bitte nehmt die Sache mit der mod. UE sehr Ernst!
mfg