Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht
Die EU schlägt sich auf die Seite der Verbraucher: Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Energieintensiven Unternehmen, die sich bislang vor der Öko-Umlage drücken konnten, drohen deswegen jetzt millionenschwere Nachzahlungen.
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Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat bislang die Stromverbraucher ordentlich zur Kasse gebeten, während energieintensive Unternehmen von der Öko-Umlage befreit wurden. Mehr noch: Private Haushalte mussten quasi für die Firmen mitzahlen. Das soll jetzt ein Ende haben. Denn: Das EEG verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht, berichtet der „Spiegel“.
Die Wettbewerbshüter um EU-Kommissar Joaquín Almunia sind zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen lässt, nicht zulässig ist.
EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Deutschland
Die Beamten kritisieren, dass energieintensive Betriebe von dieser Umlage weitgehend ausgenommen werden. Am Mittwoch will die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Dies soll nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Auch den Unternehmen könnte es an den Kragen gehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Brüssel nämlich rückwirkend eine Korrektur fordern: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.
Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz: EEG verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht - Energiesparen - FOCUS Online - Nachrichten
Recht hat die EU, warum und mit welchem Recht sollen unsere großen und wirtschaftlichen gut aufgestellten Unternehmen von der EEG-Umlage befreit werden?
Der kleine Mann und kleinere Firmen müssen auch bezahlen. Und ja, auch der Wettbewerb muss EU-weit für alle die gleichen Rahmenbedingungen schaffen, nur welche Nachteile den Unternehmen dadurch entstehen bzw. in welcher Form sie Ihre "großen" Verluste auf uns Verbraucher umlegen muss man abwarten.
mfg